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Verletzung z.B. beim Sport...

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 11:15    Titel: Verletzung z.B. beim Sport... Antworten mit Zitat

Angenommen A verletzt sich z.B. beim Sport durch das Einwirken des B.

A ist privat versichert (von mir aus auch gesetzlich und muss nur 10 Euro blechen) und hat einen Tarif mit x Euro Selbstbehalt. Angenommen das ist der einzige Arztbesuch den A in diesem Jahr auf Grund eines Fouls von B tätigt.

Hat A gegen B einen Anspruch auf Zahlung des Arzthonorars bzw auf den finanziellen Mehraufwand den er durch B hat?

2. Frage. Angenommen der Anspruch besteht: Zahlt das die Haftpflicht des B?
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Schadenersatzanspruch besteht nur bei Verschulden.
Das ist hier, sofern die Lage eindeutig ist, wohl gegeben...

Hierbei ist es jedoch wichtig zu beachten, um welche Sportart es sich handelt Ausrufezeichen
Also bitte nähere, fiktive Informationen dazu... Smilie


Der A kann seinen Schaden zwar allgemein in vollem Umfang geltend machen, muss diesen aber für B geringstmöglich halten.

Sind zB die 10,- + eine Hochstufung oder ähnliches ein geringerer Betrag als das Arzthonorar,
so muss er den 10,- Betrag und die Hochstufung geltend machen...
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Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 18.01.07, 11:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der B nicht ein unbeteiligter Zuschauer beim Sport war, sondern der A und der B haben zusammen (oder auch "gegeneinander) gespielt, dann besteht regelmäßig keine Haftung des B. Die freiwillige Teilnahme am Spiel oder der Soportveranstaltung ist als konkludentes Einverständnis des A zu Verletzungen, wie sie typischerweise bei diesem Sport auftreten können, zu werten. Anders sieht es aus, wenn der B den A durch einen groben Regelverstoß oder gar vorsätzlich verletzt hat. Dann würde der B haften. Aber Verletzungen durch "normale Fouls" müssen hingenommen werden.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mensch da hat sich der Mogli wieder dazwischen gemogelt Lachen

... ich bin wohl zu langsam Traurig

http://www.123recht.net/article.asp?a=420&p=2
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

@Moglie und Dookie82

Ok danke für den Link. Sehr informativ. Hat mich aber schon gewundert, dass man quasi mit dem betreten des Fussballfeldes seine "Schadensersatzansprüche angibt". Ich dachte bisher immer das gilt nur für das Strafrecht und das wenn es ein Foul gibt, das ganze da automatisch regelwidrig (sonst wäre es ja kein Foul) dann auch ein Schadensersatzanspruch besteht...
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