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lomtas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 21:42    Titel: In der Werbung günstiger... Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin.

Man stelle sich folgenden Fall vor: Ein Käufer K kauft bei einem Verkäufer V ein Sofa. Dies muss bestellt werden und soll 10 Wochen später geliefert werden. 3 Wochen später taucht das Objekt O in einer Werbung von V auf. Der Preis ist hier um einige Hundert Euro günstiger. Kann K irgendetwas tun, um das O noch günstiger zu erhalten, oder ist der Vertrag mit V in jedem Fall rechtsgültig?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe vor zwei Jahren mal ein Notebook für 1.200 € gekauft, jetzt gibt es bessere, mit modernen Prozessoren ausgestattete Notebooks für 699 € bei demselben Händler. Kann ich zum Händler gehen und sagen, ich möchte mein Notebook gegen ein neueres austauschen und die Differenz erstattet erhalten?

Das wäre in etwa der gleiche Sachverhalt.

Ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag. Man schließt ihn ab, weil man eine Ware zu dem von dem Verkäufer angegebenen Preis kaufen möchte, findet also den Preis angemessen. Spätere Preissenkungen etc. ändern weder an der Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages noch an den sonstigen Kaufumständen etwas. Juristisch wäre in so einem Fall also nichts zu machen...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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/C/R/U/X/
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

neeneeneee

haltstop herr jungfisch Winken

Es geht darum das die Ware bestellt aber noch nicht geliefert ist

iich denke das im Rahmen der Preiswahrheit und -klarheit es schon möglich wäre dem VK auf die Füße zu steigen

Zitat:
Das wäre in etwa der gleiche Sachverhalt.


eben nicht
_________________
Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht hier aber um einen Kaufvertrag der besagt, Objekt X fuer Y Euro in 12 Wochen.
Dieser Vertrag muss erfuellt werden. Es beschwert sich ja auch niemand wenn Objekt X in den 12 Wochen teuerer wird.
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bobbraun
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Von einem Rahmen der Preiswahrheit oder -klarheit habe ich noch nichts gehört. Das mag im Wettbewerbsrecht ne Rolle spielen - aber hier? Keine Chance, Vertrag ist Vertrag.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Metzing"]
Zitat:
Ich habe vor zwei Jahren mal ein Notebook für 1.200 € gekauft, jetzt gibt es bessere, mit modernen Prozessoren ausgestattete Notebooks für 699 € bei demselben Händler. Kann ich zum Händler gehen und sagen, ich möchte mein Notebook gegen ein neueres austauschen und die Differenz erstattet erhalten?

Beste Grüße

Metzing

Keine Ahnung ob sie gehen können, wenn sie das nicht wissen Auf den Arm nehmen
(was der Händler sagt ist eine andere Sache)
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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