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gegen ein Freund wurde ermittelt wegen einer Straftat (Betrug in 3 Fällen / Schadenssumme ca. 3000 Euro) und er hat auf anraten seines Anwaltes bei der Polizei auch nicht ausgesagt. Es wurde daraufhin eine Hauptverhandlung angesetzt, die aber bereits zweimal wegen einer Bauch Operation mittels Attest abgesetzt wurden ist und neu Terminiert wurde. Am kommenden Montag ist der neue Termin angesetzt und wollte nun wissen, wie er diesen Termin absagen kann bzw. sein Anwesenheit?, da er nicht dran teilnehmen kann. Sein Anwalt meinte, das es nicht möglich ist, fern zu bleiben.
Er wurde am Donnerstag am Sprunggelenk Operiert und muss für eine längere Zeit an Gehstützen gehen und sein Arzt hat ihn ein Attest ausgestellt, das er auf Grund der Operation nicht Geh-/Verhandlungsfähig bin, da es sein Gesundheitlicher Zustand nicht zulässt. Er Probleme mit dem Kreislauf dass ihm öfters Schwindelig wird sowie hat im Fuß noch eine Rehdondrainage, damit die Flüssigkeit im Fuß raus geht.
Was kann er nun machen, damit er am Montag dort nicht hin muss? Er wohne in Lübeck und die Verhandlung ist in Hamburg. Darf selber kein Auto fahren und ihn kann auch keiner dort hinbringen, da er in Lübeck noch keinen kennt und Familienmitglieder wohnen alle außerhalb.
Soll er sich mit dem Gericht in Verbindung setzten? Und kann er dort einen Antrag auf Strafbefehl stellen, wenn er dazu ein Schreiben mit seiner Aussage beifügt?
Würde mich sehr über eine Schnelle Antwort von euch freuen, da er nicht möchte, dass die Polizei vor der Tür stehtund ich ihnen nicht helfen kann.
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Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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