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Wie Schadensersatzansprüche geltend machen?

 
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Anmeldungsdatum: 08.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 18:45    Titel: Wie Schadensersatzansprüche geltend machen? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

ich wurde im Mai Opfer einer Körperverletzung. Ein 16-Jähriger hat mich, wohl unter Drogen- und Alkoholeinfluß, mit einem Messer am Bein verletzt. Allerdings nicht schlimm. Polizei hat alle Aussagen aufgenommen und ein Schreiben vom Staatsanwalt habe ich auch schon bekommen, zwecks möglicher Zeugenaussagen.
An Schadensersatz hätte ich vor allem Praxisgebührzahlungen, in etwa ein Wert von rd. 100€. Ich weiß, dass es noch weitere Verletzte gab, die auch auf SE klagen.

Hier meine Fragen:

1. Meinen Sie eine Klage lohne sich (insbesondere auf das Alter bezogen und vielleicht kann sein Anwalt den Aspekt des Vorsatzes auch runterspielen)

2. Wie reiche ich die SE-Klage ein? Beim Staatsanwalt und kann ich die selber schreiben und einfach Kopien aller Belege beifügen oder brauche ich einen Anwalt?

Vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 02:06    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte bei der Staatsanwaltschaft anrufen und einfach einmal ganz freundlich fragen, ob die ein Merkblatt zum Adhäsionsverfahren haben.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 02:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdem hier das Stichwort "Adhäsionsverfahren aufgebracht worden ist, verschiebe ich das mal ins Strafrecht, da paßt es jetzt besser hin... Winken

Beste Grüße

Metzing
FDR-Moderator
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ähem, das Adhäsionsverfahren ist im Jugendrecht nicht zulässig... § 81 JGG, ggf. iVm. § 109 JGG (bei Heranw., auf die Jugendrecht Anwendung findet)

Zitat:

Ein 16-Jähriger hat mich, ...

_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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