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Gewinnspiel ausschreiben ohne Preis

 
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Öl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 10.12.06, 21:40    Titel: Gewinnspiel ausschreiben ohne Preis Antworten mit Zitat

Hi,

Ich wollte fragen, ob es rechtlich möglich ist, ein Gewinnspiel folgender Form auszuschreiben:

Es wird ein Gewinnspiel ausgeschrieben, dessen Preis beispielsweise ein vollwertiger PC ist.
Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss jeder einen gewissen Teilnahmebetrag zahlen. Das Gewinnspiel endet, sobald durch die Teilnahmebeträge ein vorher festgelegter Betrag, zB. 1000€ eingenommen wurden. Mit diesen Einnahmen kauft der Betreiber jetzt den ausgeschriebenen Gewinnpreis (PC) und verschenkt ihn an den Gewinner.

Zum Zeitpunkt, als das Gewinnspiel ausgeschrieben wurde, war der Betreiber also noch gar nicht im Besitz des ausgeschriebenen Gewinnpreises.

Ist das erlaubt?
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 02:12    Titel: Re: Gewinnspiel ausschreiben ohne Preis Antworten mit Zitat

Öl hat folgendes geschrieben::
Zum Zeitpunkt, als das Gewinnspiel ausgeschrieben wurde, war der Betreiber also noch gar nicht im Besitz des ausgeschriebenen Gewinnpreises.

Irrelevant ...
Ausgeschriebene Verlosungen/Gewinnspiele dürfen meines Wissens nicht an Vorleistungen/bestimmte Aktivitäten (z.B. Kauf einer Ware, Dienstleistung, Anmeldung bei irgendwas o.ä.) der Gewinnspielteilnehmer gebunden sein. An die Voraussetzung entsprechender Teilnehmeranzahl schon gleich gar nicht.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Würde man sowas nicht vielleicht "illegales Glücksspiel" nennen? Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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