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Kunde ist mit Handwerker unzufrieden, zahlt die gestellte Rechnung trotz erheblicher Uregelmäßigkeiten. Handwerker hatte sich präventiv einen Anwalt besorgt und Anwalt verklagt den Kunden auf Zahlung seiner Gebühr (<100 Euro). Gericht schlägt gleich vor den Fall einzustellen und erbittet Stellungsnahme der Parteien. Gebühr muss nach Ansicht des Gerichts der Handwerker seinem Anwalt selber zahlen.
Kunde weist in seiner Klageerwiderung auf die Unregelmäßigkeiten des handwerkers hin. Anwalt greift die Klageerwiderung des Kunden auf und schreibt diesem einen Brief, in dem er Unterlassung der vom Angeklagten formulierten Behauptungen fordert. Anwalt fordert gleich weitere 400 Euro vom Kunden.
Frage: ist es rechtens, dass nicht das Gericht zu einer Klageerwiderung Stellung nimmt, sondern der gegnerische Anwalt einzelne Punkte darauf in weitere Klagen umwandelt? In dem geschilderten Falle gewinnt der Kunde seinen Prozess locker, wird aber in ein weiteres Verfahren vom Anwalt verstrickt, aufgrund seiner Klageerwiderung! Kann das sein?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.12.06, 19:44 Titel:
Wenn der Kunde die "Unregelmäßigkeiten" beweisen kann, kann er das doch kaltlächelnd ausfechten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wenn der Kunde die "Unregelmäßigkeiten" beweisen kann, kann er das doch kaltlächelnd ausfechten.
Kunde hat aber die Rechnung aus dem Grunde bezahlt, weil er mit dem Handwerker allein war. Von den Unregelmäßigkeiten sind einige beweisbar, andere nicht. Kunde hat aber in seiner Klageerwiderung den kompletten Hergang geschildert, also inkl. beweisbarer und nicht-beweisbarer Aussagen.
Derzeitiger Stand: Kunde gewinnt seinen Prozess locker und der Gegenanwalt will auf Unterlassung der Behauptung der nicht-beweisbaren Aussagen klagen. Nervig, finde ich.
Ach ja, Handwerker hat versucht durch Barzahlungserzwingung die MwSt zu hinterziehen, Kunde würde das gerne anzeigen. An welcher Stelle zeigt man so etwas an und wie macht man das?
Barzahlungserzwingung kenneich nicht. Aber frage mal, ob der Kunde schon bar bezahlt und eine Quittung bekommen hat. Stand auf der Quittung MWSt. gesondert ausgewiesen? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Kunde hat NICHT bar bezahlt, sondern eine Rechnung verlangt. Handwerker ist zunächst ohne Quittung und Rechnungsstellung abgefahren, kam dann wieder und hat nachträglich eine Rechnung ausgestellt mit dem Vermerk "Kunde weigert sich zu zahlen".
Auf der Rechnung war die MwSt natürlich ausgewiesen, denn das hat den Handwerker ja geärgert, dass er nicht bar kassieren konnte.
Wie auch immer, wo kann der Kunde so einen bizarren Fall am besten melden (Steuerfahndung!? - wie erreiche ich die in München, google sagt mir da nicht so viel).
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