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Strafbarkeit bei Hilfe zur Lohnsteuererklärung??

 
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Dore_de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 11:05    Titel: Strafbarkeit bei Hilfe zur Lohnsteuererklärung?? Antworten mit Zitat

Angenommen A. sagt B. zu, dessen Lohnsteuererklärung auszufüllen (unentgeltlich).

A. hat jedoch ein Problem mit einem Formular, so dass A. beim zuständigen Finanzamt anruft, um sich erklären zu lassen wie er das Formular richtig ausfüllt.

Nun meine Frage: Wird A für B. beratend tätig und macht sich A. dabei strafbar?


Danke

Dore_de
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 12:13    Titel: Re: Strafbarkeit bei Hilfe zur Lohnsteuererklärung?? Antworten mit Zitat

Dore_de hat folgendes geschrieben::
Nun meine Frage: Wird A für B. beratend tätig und macht sich A. dabei strafbar?


Ja, er wird auch im unentgeltlichen Falle (steuer-) beratend tätig und macht sich strafbar, wenn er dazu nicht befugt ist.

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Dore_de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst mal für die Antwort!

Wo bitte kann ich das mal nachlesen?


Gruss

Dore_de
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dore_de hat folgendes geschrieben::
Danke erst mal für die Antwort!

Wo bitte kann ich das mal nachlesen?


Gruss

Dore_de


Ich denke, Ronald bezieht sich auf die §§ 2 und 5 des Steuerberatungsgesetzes.
Da steht aber nur was vom Verbot "geschäftsmäßiger" Hilfe.
§ 6 grenzt die dort aufgeführten "Ausnahmen vom Verbot" dann aber wieder auf "Angehörige" ein. - da könnte man dann im Umkehrschluss wieder ein Verbot für Nicht-Angehörige herauslesen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Dore_de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Ihr habt mir weitergeholfen.
Jetzt weiss ich wo ich nachlesen kann!!!


MfG

Dore_de
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Anmerkung: Man macht sich nicht strafbar, sondern begeht u. U. eine (bloße) Ordnungswidrigkeit (siehe § 160 StBerG). Winken
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