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Verfasst am: 15.12.06, 12:26 Titel: Frage zur Mieterhöhung
Hallo zusammen,
nbn mir nicht ganz sicher, ob es in das forum prozessrecht oder mietrecht passt. stelle es mal hier ein.
wenn der vermieter den mieter erfolgreich auf eine mieterhöhung verklagt, der mieter aber trotz rechtskraft nur die alte und nicht die erhöhte miete zahlt, muss dann wegen dem differnzbetrag eine neue klage auf zahlung angestrengt werden?
Nein. Aus dem Urteil kann vollstreckt werden. GV beauftragen, der regelt dann den Rest.
ich möchte es ja nur wissen, aber woraus ergibt sich das. ich war der meinung das verfahren um die zustimmung zu mieterhöhung ersetze nur die zustimmung des mieters per urteil?
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