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Demonstration und Aufsichtspflicht

 
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Max. G
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Anmeldungsdatum: 13.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 21:46    Titel: Demonstration und Aufsichtspflicht Antworten mit Zitat

Das ist nun eine Frage die mich seid längerem interesirt, wenn eine Gruppe von Menschen darunter auch minderjährige eine nennen wir es Feier über einen längeren Zeitraum ( länger als 24 stunden ) machen will , und es über 20 Leute sind ,
muss man das dann anmelden ?
und brauchen die Minderjährigen eine Aufsichtsperson ( wir reden von 14 - 16 jährigen ) oder reicht eine Schriftliche erlaubnis der Eltern?
Hat der Umstand das alle Minderjährigen die Person bei der das stattfindet gut kennen ( Nachbarn,Freunde, oder klassen Kameraden) einen Einfluss darauf ?
Könnte es wenn etwas passieren sollte ärger mit der Versicherung geben?

ich danke im vorraus schonmal für die Informationen
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich lediglich um eine private Veranstaltung handelt, bei der nur Leute teilnehmen, die sich (zumindest weitläufig) kennen, wenn dafür nicht geworben wird, keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden (Verkauf von Alkohol oder sonstigem, Eintrittsgelder), und diese Veranstaltung nicht gerade in einem öffentlichen Park stattfindet, dann bedarf es keiner Anmeldung.

Wenn es privat bleibt, dann braucht es auch keinen Aufseher. Für den Fall, dass doch alles aus dem Ruder läuft, wäre es natürlich besser, auf der Wache was schriftliches vorweisen zu können Cool - Pflicht ist es nicht. Man kann ja den Beamten die Telefonnummer der Eltern auch mitteilen, wenn man wieder nüchtern ist.

Für Schäden haftet immer der, der sie anrichtet. Dann ist es natürlich besser, wen er versichert ist.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Titel: "Demonstration und Aufsichtspflicht"? - Eine Demo muß man immer anmelden Cool
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Max. G
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

das Demonstation hatte ich hinzugefügt weil mir jemand sagte jede veranstaltung über einen längeren Zeitraum , mit mehr als 20 Personen müsste man als demonstation anmelden
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, eine Demonstration kann auch recht kurz sein (Ich hab' in der hamburger Hafenstrasse vor langer Zeit mal genau 18 Minuten von der U-Bahn bis in den nächsten Polizei-Transporter gebraucht). Zweitens findet sie unter freiem Himmel statt und auf öffentlichen Strassen und Plätzen, und drittens - ist sie in der Tat anmeldepflichtig.
Allerding ist weder ein Fußballspiel, noch ein Stassenfest und schon gar nicht die Geburtstagsparty von Susi schräg gegenüber eine Demonstration. Auch dann nicht, wenn demonstrativ 200 Leute kommen.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

Max. G hat folgendes geschrieben::
das Demonstation hatte ich hinzugefügt weil mir jemand sagte jede veranstaltung über einen längeren Zeitraum , mit mehr als 20 Personen müsste man als demonstation anmelden

na, dann wäre ja auch ein Pfadfinder-Zeltlager eine Demonstration, oder eine Klassenfahrt. Au weia.
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