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Verfasst am: 14.12.06, 16:35 Titel: Rechtsmangel beim Autokauf?
Guten Tag. A verkauft ein Auto an B. Der Fahrzeugbrief ist leider abhanden gekommen, aber eine Eigentumsbescheinigung ist da. B fährt mit dem Auto ins Ausland. An der Grenze will man ihn nicht durchlassen, weil der Fahrzeugbrief fehlt. Fragen:
1) Ist das Fehlen des Briefes ein Rechtsmangel (§ 435) oder was?
2) Kann A auf Schadenersatz verklagt werden?
3) Muss A bei Verlangen von B einen neuen Fahrzeugbrief beschaffen? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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