Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Erstattungspflicht bei Mahnbescheid
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Erstattungspflicht bei Mahnbescheid

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 14:41    Titel: Erstattungspflicht bei Mahnbescheid Antworten mit Zitat

Firma beantragt gegen B einen Mahnbescheid. Dieser wird erlassen.

Eine strittige Forderung:

Wenn B nun ein Anwalt für ein "Widerspruch"-Kreuzchen beauftragen möchte:

Wären die Kosten des Anwalts des Antragsgegners für eben so ein Kreuzchen für den Fall, dass der Antragsteller das streitige Verfahren nicht beantragt, vom Antragsteller zu erstatten?
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nein sagen kann man auch ohne Anwalt.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Nein sagen kann man auch ohne Anwalt.

Klaus


ja, klar.

Aber einen Mahnbescheid müsste auch jeder ohne Anwalt ausfüllen können, aber trotzdem gibts dafür Gebühren, die der Gegner zu erstatten hat, (wenn denn die Forderung berechtigt, etc. ist).
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kosten wird B erstmal vorstrecken müssen. Sofern Firma dann das streitige Verfahren durchzieht und dort unterliegt, kann B die Kosten einfordern. Alternativ kann auch B die Verfahrensdurchführung beantragen und dort entsprechend die Anwaltskosten einfordern.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn nur Widerspruch eingelegt wird, ohne daß eine der Parteien die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, entsteht auch kein prozessualer Kostenerstattungsanspruch. Das liegt darin begründet, daß es ohne Entscheidung des Rechtsstreits auch keine Kostengrundentscheidung (Entscheidung darüber, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat) gibt, die Voraussetzung für den prozessualen Kostenerstattungsanspruch ist.

Der Antragsgegner, der sich seiner Sache nicht sicher ist, sollte, bevor er die Abgabe an das Streitgericht beantragt, hiermit sinnvollerweise bis zum Eintritt der Verjährung warten... Winken

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.