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Verfasst am: 22.09.04, 16:35 Titel: bezahlter Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung?
Hallo,
meine Mutter hat eine geringfügige Beschäftigung bei einem namhaften Kaffeeunternehmen angenommen, hatte nun 2 Wochen Urlaub, der aber nicht bezahlt wurde. Gibt es da eine Regelung seitens des Gesetzgebers, wie sieht es im Krankheitsfall aus?
Gruß sindi
sindi sie hat die gleichen Rechte wie ihre Vollzeitkolleginnen und Kollegen. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) und Recht auf bezahlten Erholungsurlaub (Bundesurlaubsgesetz).
Oder hat der Arbeitgeber mit ihr aus einem bestimmten Grund unbezahlten Urlaub vereinbart?
natürlich hat sie ein Recht auf bezahlten Urlaub.
Einfach mal für eine Vollzeitstelle die Arbeitszeit und den
Urlaubsanspruch herausfinden und über den Dreisatz für
Ihre Arbeitszeit ausrechnen
Dieser Rechenweg kann zu einem falschen Ergebnis führen, da das Bundesurlaubsgesetz stets nur von Werktagen ausgeht, die Tätgkeit aber auf Stundenbasis erfolgen kann.
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