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Firmenschlüssel verloren, zahlt Privathaftpflicht?

 
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Q-Man
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 23:40    Titel: Firmenschlüssel verloren, zahlt Privathaftpflicht? Antworten mit Zitat

Hallo,

Nehmen wir einmal an, es läge folgender Fall vor:

Ein Firmenschlüssel wurde in der Freizeit verloren, die Schließanlage wird ausgetauscht, kostet 800 Euro. Es zahlt keine Versicherung der Firma.

Der Schlüsselverlierer hat eine Privathaftpflicht, zum Punkt Schlüsselverlust steht da:

Zitat:
Eingeschlossen ist - in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 6 AHB -die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden privaten Schlüsseln für:

- Räumlichkeiten der selbst bewohnten gemieteten Wohnung
- fremde Räumlichkeiten
- fremde Möbel- und Tresorschlüssel
- fremde bewegliche Sachen,

die sich zu privaten Zwecken im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.


So privat ist der Zweck bei einem Firmenschlüssel aber nun mal nicht. Weiß jemand, wie der Fall läge, wenn der Chef den Firmenschlüssel übers Wochenende überlassen hätte, z.B. für private Internetnutzung. Wäre der Zweck dann nicht privat?

Vielen Dank für die Hilfe.


Zuletzt bearbeitet von Q-Man am 24.01.07, 09:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Haftpflichtversicherungen, die soetwas bezahlen. Von daher würde ich den Schaden erst einmal schnellstmöglich und wahrheitsgemäss der privaten Haftpflichtversicherung melden und die Antwort abwarten. Ablehnungen werden von der Versicherung i.d.R. begründet. Über die Gründe einer evtl. Ablehnung können wir dann später immer noch hier diskutieren.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

vor allem aber bitte die fälle abstrakt schildern !!! Mit den Augen rollen
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
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Q-Man
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Was meinst du denn genau mit "abstrakt"?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Q-Man hat folgendes geschrieben::
Was meinst du denn genau mit "abstrakt"?


keine konkrteten Fälle schildern, die lauten "ich habe...". Das führt zur rechtsberatung inm EInzelfall, die hir nicht gestatet ist.

Man kann den Fall so schildern:

Donald Duck ist Mitarbeiter beim Ingenieurbüro Daniel Düsentrieb. Sein Chef hat ihm den Firmenschlüssel überlassen; aus Schussligkeit hat Donal Duck jedoch diesen Schlüssel verschlampt.......
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Q-Man
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fall ist natürlich rein fiktiv. Um das deutlicher zu machen, habe ich den Text nun entsprechend angepasst.
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