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"greift" hier der Titelschutz ?

 
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loyal
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 18:55    Titel: "greift" hier der Titelschutz ? Antworten mit Zitat

Hallo angenommen,

A hat einen Titelschutz (Titelschutzanzeiger im Jahre 2004) für den Titel:

Vater oh Vater oh Vater

§ 5 Abschn. 3 Marken G Schutz in allen Schreibweisen, mit allen Zusätzen, in allen Abwandlungen und Schriftarten Titelkombinationen u. Darstellungsformen für alle Medien,
insbesondere zur Bezeichnung einer Film- oder Fernsehproduktion....

A entdeckt nun, dass ein Theaterstück mit dem Titel Vater oh Vater im Jahre 2007 aufgeführt werden soll.

Handelt es sich hierbei um eine Verletzung des Titelschutzes?
Wenn ja, was kann A unternehmen.

Vielen Dank u. LG
loyal
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube Titelschutz durch Eintrag, ohne entsprechende Verwendung, "hält" nur ein Jahr.
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loyal
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie sieht die Rechtslage aus, wenn der Titel bereits 2004 verwendet wurde?

Kann A etwas "gegen" den anderen Titel unternehmen?

LG
loyal
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

So viel ich weiß muß die Verwendung muß fortbestehen. Auch sonst ist der Schutz recht schwach. Viel mehr weiß ich auch nicht. Im konkreten Einzelfall sollte man jemanden fragen der sich damit auskennt, wenn es sich lohnt.
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Titelschutz ist nur ein "schwacher" Schutz.
Er dient der Vorverlagerung des Schutzes für den späteren Gebrauch. Wird der Titel später nicht genutzt, verfällt der Schutz.

Titelschutzanzeigen für Fernseh- und Videoproduktionen dürften maximal ein, anderthalb Jahre Bestand haben, es kommt darauf an , was man im Einzelfall als angemessene Produktions- bzw. Vorlaufzeit ansieht.

Bei Theaterstücken dürften auch anderthalb / 2 Jahre die Grenze sein. Der Titelschutz hängt von der Benutzung ab, bzw. von der Benutzungsvorbereitung. Hat A kein Theaterstück im Sinn und keine ernsthaften Vorbereitungshandlungen zur Aufführung ergriffen, kann er anderen die Aufführung eines Theaterstücks mit gleichem oder ähnlichen Namen nicht verbieten.

Der Schutzumfang des Titelschutzes ist allgemein nur als sehr sehr eng zu sehen. Bereits die kleine Abwandlung könnte Ansprüche aufgrund Titelschutzes entfallen lassen - das ist Sache des Einzelfalls.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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