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Unterbringung

 
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 09:58    Titel: Unterbringung Antworten mit Zitat

Mal angenommen:

Es wurde ein Unterbringungsbeschluss nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 gefertigt. Die Zuführung dürfte auch mit polizeilicher Hilfe vollzogen werden.

Nun wurde sofortige Beschwerde eingelegt.

Dürfte der Unterbringungsbschluss trotzdem bereits vollzogen, sprich die Zuführung in eine geschlossenen psychiatrische Abteilung mit polizeilicher Hilfe durchgeführt werden oder ist auf jeden Fall der Beschluss der nächsten Instanz abzuwarten.

Danke
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 21:00    Titel: Re: Unterbringung Antworten mit Zitat

Lichtaus hat folgendes geschrieben::
Mal angenommen:

Es wurde ein Unterbringungsbeschluss nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 gefertigt. Die Zuführung dürfte auch mit polizeilicher Hilfe vollzogen werden.

Nun wurde sofortige Beschwerde eingelegt.

Dürfte der Unterbringungsbschluss trotzdem bereits vollzogen, sprich die Zuführung in eine geschlossenen psychiatrische Abteilung mit polizeilicher Hilfe durchgeführt werden oder ist auf jeden Fall der Beschluss der nächsten Instanz abzuwarten.

Danke

Der Beschluss darf grds. noch nicht vollzogen werden, es sei denn, die sofortige Wirksamkeit wurde ausdrücklich angeordnet (was häufig in derartigen Fällen gemacht wird).
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Michelle2512
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 23:23    Titel: Re: Unterbringung Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
....
Der Beschluss darf grds. noch nicht vollzogen werden, es sei denn, die sofortige Wirksamkeit wurde ausdrücklich angeordnet (was häufig in derartigen Fällen gemacht wird).


Sind Unterbringungsbeschlüsse - gerade wegen der Eilbedürftigkeit - nicht eigentlich (fast) immer mit sofortiger Wirksamkeit? Habe bisher jedenfalls noch keine anderen gesehen, sowohl im BGB-Bereich als auch im Bereich des PsychKG. Oder gibts da wirklich Beschlüsse, die NICHT sofort wirksam sind?
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Lichtaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Herr VMR - ich würde gerne positiv bewerten, muß aber erst noch 10 andere bewerten. Sorry
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