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Verfasst am: 18.12.06, 11:55 Titel: Autodiebstahl und KFZ Versicherung
Hallo,
wenn ein Auto gestohlen wurde und der Wiederbeschaffungswert bereits abgerechnet ist, würde jetzt interessieren, ob lose Gegenstände, die zum Zeitpunkt des Diebstahls im Auto lagen mit versichert sind.
Wer kann aus Erfahrung Angaben machen für typische versicherte Gegenstände?
Im Auto waren z.B. Sportausrüstung, Sportbrille, Lesebrille, Sonnenbrille, tragbarer CD Player, CD's, Verbandskasten, Handy, digitale Kamera, 1 paar Schuhe, Jacke und die üblichen Kleinigkeiten.
1. Wo war das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls denn abgestellt?
2. Besteht entsprechender Hausrat-Versicherungsschutz, ggfs. mit Zusatzdeckung für mobilen Hausrat?
Verfasst am: 18.12.06, 15:54 Titel: Re: Es besteht lediglich die KFZ Versicherung und
UweG hat folgendes geschrieben::
das Fahrzeug stand auf einer öffentlichen Straße nahe meiner Wohnung.
Dann kommt die Hausratversicherung für die in dem Fahrzeug befindlichen Gegenstände nur dann auf, wenn eine entsprechende Zusatzdeckung vereinbart wurde. Anders hätte es ausgesehen, wenn das Fahrzeug aus einem "geschlossenen Gebäude" (Garage, Parkhaus) gestohlen worden wäre. Die KFZ-Versicherung (Kasko) leistet in beiden Fällen für den Hausrat nicht.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung sowie auch den Verlust des Kraftfahrzeuges ... Dies trifft z.B.auf ... Diebstahl zu. In ... Fällen deckt die Teilkasko-Versicherung den entstandenen Schaden.
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung enthalten in ihrer Präambel eine Liste aller prämienfrei mitversicherten Fahrzeugteile. Darüber hinaus ist dort eine Liste der gegen Beitragszuschlag mitversicherbaren Teile sowie eine Liste der nicht zu versichernden Teile vorhanden.
Das Schadenereignis muss entweder durch Brand, Entwendung (Diebstahl), Elementarschäden (das unmittelbare Einwirken von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung), Wildschaden (wobei das Fahrzeug sich in Bewegung befinden muss) oder Glasbruch eingetreten sein. _________________ MfG,
Duisburger
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