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kein Vertrag an beteiligung an einzelunternehmen

 
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 22:18    Titel: kein Vertrag an beteiligung an einzelunternehmen Antworten mit Zitat

hallo,

mal angenommen A hat sich vor kurzem gütlich getrennt von seinem partner weil es nichts gebracht hat. Das haben beide eingesehen. Nun geht es dem ehemaligen Partner ohne jeglichen Vertrag nicht so gut und er behauptet ihm gehöre immer noch die hälfte obwohl kein atypischer gesellschaftsvertrag damals gemacht wurde. Gewerbe und co. läuft alles auf A.
A ist echt am Ende da er sehr viel Zeit und Geld investiert hat und sich ungern abzocken lässt. Auf rege Antworten bin ich gespannt bzw. bitte darum.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Form hat das Unternehmen? Einzelunternehmen, typische stille Gesellschaft oder was?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Einzelunternehmen

Alles läuft auf Person A
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asphaltsurfer
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Und in welcher Form war dann B beteiligt?
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

wie meinste das?

eigentlich sollte man davon ausgehen das es sich erledigt hat. ansonsten könnte ja jeder irgendwo hinrennen und meinen er wäre da der mitstreiter/macher. Wer schreibt der bleibt klingelt es in denn Ohren aber dennoch kämpft A noch mit Restzweifel oder besser gesagt mit Ängsten da es hier um Existenzen geht die er aufgebaut hat
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wie meinste das?

Na, wenn A als Einzelunternehmer unterwegs war, stellt sich für mich die Frage, was B dabei zu husten hatte Smilie . War er Angestellter? Hat er "ab und an" Aufträge für A erfüllt? Oder haben beide gleichberechtigt zusammen gearbeitet? Dann wäre es eher eine GbR, ab einem gewissen Volumen eine OHG gewesen.
Du schriebst, "ohne jeglichen Vertrag" gehe es B "schlecht". Genau DIESER Vertrag interessiert mich Winken : Was steht da drin? Und: wie wurde die Liquidierung und Auflösung geregelt? Halbe/halbe? Abfindung für B? Nix für B?
Fragen über Fragen... Winken
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

B war Nachunternehmer von Person A und gleichzeitig waren Gespräche am laufen für eine atypische Beteiligung

ein Vertrag über die atypische Beteiligung kam nie zustande....

Das Einzelunternehmen läuft wie seither auf Person A

Keine Abfindung...keine Auflösung
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