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Chelsea2006 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.12.06, 11:46 Titel: Nacktfotos |
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Wenn A Nacktfotos an B schickt und C Zugang an den PC von B hat und diese Fotos weiterverschickt, kann A dann B Anzeigen und auf Schadensersatz verklagen, auch wenn B nichts davon wusste?
Würde mich über eine rasche Antwort freuen. Danke! |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 20.12.06, 12:07 Titel: |
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B kann ja nix dafür wenn A den B mit Nackfotos sexuell belästigt...
Nee im ernst, ich würde mal sagen, da ist A selbst schuld... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 20.12.06, 12:10 Titel: |
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| Und wenn wäre C haftbar. Wenn aber nicht eindeutig geklärt werden könnte, ob nun B oder C die Bilder weiter geschickt hat, so würden berechtigte Zweifel bestehen und keiner von beiden müsste irgendwie dafür gerade stehen. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 20.12.06, 14:14 Titel: |
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Schadenersatz setzt wohl auch einen Schaden voraus _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 20.12.06, 14:17 Titel: |
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Naja, vieleicht käme ein Schmerzensgeld wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild).
Auch könnte man einen Schadensersatz aus dem Urheberrecht konstruieren (Unerlaubte verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes->Lichtbild).. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 20.12.06, 14:20 Titel: |
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| Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | | Schadenersatz setzt wohl auch einen Schaden voraus |
Es könnte sich z.B. um einen immaterielle Schaden handeln, der gem. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 22 KUG zu entschädigen ist. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Gast
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Verfasst am: 20.12.06, 14:21 Titel: |
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Deswegen könnte A Schmerzengeld beanspruchen. Aber nicht gegenüber B - für diesen waren die Bilder ja bestimmt.
Was spricht gegen Schmerzensgeld A gegen C? |
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Nörgler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.05.2006 Beiträge: 532
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Verfasst am: 20.12.06, 14:50 Titel: |
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Kommt ja wohl auf die Fotos an. Bei manchen Bildern hat ja eher der Empfänger Schmerzensgeld verdient!
Also mal her mit den Bildern, damit man das beurteilen kann.  _________________ Nomen est Omen |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 20.12.06, 15:30 Titel: |
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| Nörgler hat folgendes geschrieben:: |
Also mal her mit den Bildern, damit man das beurteilen kann.  |
Noch ein Lustgreis? --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=89358&highlight=nacktfotos  _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 20.12.06, 15:34 Titel: |
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| Zitat: | | Also mal her mit den Bildern, damit man das beurteilen kann |
Und wer übernimmt dann die Schadenersatzforderungen, wenn diese Bedingung zutreffen sollte
| Zitat: | | Kommt ja wohl auf die Fotos an. Bei manchen Bildern hat ja eher der Empfänger Schmerzensgeld verdient! |
Hab in den Boardregeln keinen Disclaimer dazu gefunden
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Chelsea2006 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 21.12.06, 08:59 Titel: |
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| Ist es relavant von welchem PC oder von welchem Email-Account gesendet wurde? |
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Gast
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Verfasst am: 21.12.06, 09:14 Titel: |
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Nein, relevant ist, für wen die Bilder bestimmt waren und wer die Bilder dann weiterverschickt hat.
Wie schon gesagt, für B waren die Bilder ja bestimmt. Daraus folgt, daß A keinerlei Ansprüche ihmgegenüber geltend machen kann.
Möglich bleibt also nur, daß A etwaige Ansprüche gegenüber C geltend macht. Ob dies im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung Aussicht auf Erfolg hätte, kommt auf die jeweiligen Umstände an. Insoweit müßten Sie Ihren theoretischen Sachverhalt noch etwas ergänzen.
Wenn jedoch feststeht (und sich das auch beweisen läßt), daß C diese Bilder unberechtigt weiterverschickt hat, besteht gegen ihn ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie Schadensersatz. |
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