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Verfasst am: 28.12.06, 19:06 Titel: Mündlicher Vertrag mit einem ehemaligen Freund
Hallo,
Person A hat seinem ehm. besten Freund B 200€ für die Mietcaution geliehen. Die Freundin von Person A, Person C, hat alles mitgekriegt.
A hat B das Geld nur aus einem Grund geliehen, nämlich weil B hoch und heilig versprochen hat, das Geld zurückzuzahlen. A und B waren ja auch lange beste Freunde.
Da B Arbeitslos war, fiel ihm es schwer, die 200€ in monatlichen50€ Raten zu zahlen. A lies sich hinhalten.
Person A ließ auch mal seine X-Box bei B in der Wohnung liegen, dann zog Person B aus der Wohnung aus und die X-Box hat er mit zu seiner Mutter genommen.
Kurz drauf, leihte sich Person B auch das Fahrrad von Person A wie oftmals davor schon aus.
Nur diesmal brachte Person B das Fahrrad nicht mehr mit. Weil Person A viel auf Arbeit ist und sonst die Zeit mit seiner Freundin C Zeit verbringt, hat er auch nicht mehr so Kontakt mit Person B. Deshalb versuchte Person A auf telefonischen Weg und per SMS Person B zu erreichen. Jedoch nie mit Erfolg.
Wenns sein muss, möchte Person A mit rechtlichen Schritte vorgehen.
Leider liegt hier nur ein mündlicher Vertrag vor. Jedoch hat Person A einen Zeuge, seine Freundin Person C.
Welche Chancen hat Person A hier gegen Person B vorzugehen?
Danke im vorraus!
Marc
Zuletzt bearbeitet von MarcR85 am 28.12.06, 23:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
ein Kreditvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Gemäß Sachverhalt ist dies hier auch geschehen.
Vereinbart scheint nach dem Sachverhalt ein zinsloses Darlehen über 200 €, dass in 4 Raten á 50 Euro zurückgezahlt wird.
Wenn die Raten nicht erbracht werden, besteht eine fällige Forderung von A an B in Höhe der jeweils nicht gezahlten Raten. Diese könnte A gerichtlich geltend machen. Es ergeben sich nur 2 Probleme:
- A ist Beweispflichtig, dass die Forderung besteht
- Wenn B nix hat, führen die Kosten von Gericht, Gerichtsvollzieher etc (die A erst einmal vorlegen muss) zu einer weiteren Erhöhung des Schadens.
Ebenfalls ist B verpflichtet, Fahrad und X-Box zurückzugeben.
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