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Verfasst am: 10.12.04, 09:43 Titel: Frage zu einem Online Shop
Hallo
Folgendes, ich habe mir was aus dem Internet bestellt. Als ich das Packet dann bekommen habe, war weder eine Rechnung dabei, noch gab es eine ordentliche Firmenanschrift.
Nachdem ich ein bischen nachgeforscht habe, bin ich drauf gekommen, dass der Onlineshop von einer Privatperson nur als Nebenverdienst betrieben wird.
Okay, das kann er ja von mir aus. Aber, darf er mir dann die Mehrwertssteuer verrechnen ?
Die mehrwertssteuer bzw. eine Auftragsbestätigung hatte mir der Shop per Mail zukommenlassen, wo alles schön aufgelistet ist ?
Meine Fragen nun.
1. Darf er den Shop überhaupts so nebenbei führen ?
2. Darf er mir Mwst verrechnen ?
Verfasst am: 10.12.04, 09:47 Titel: Re: Frage zu einem Online Shop
Nach den Ihnen erkennbaren Umständen gilt:
1. Darf er den Shop überhaupts so nebenbei führen ?
Ja
2. Darf er mir Mwst verrechnen ?
Ja
Anzeichen üfr rechtswidriges Verhalten sind mir daraus nicht zu erkennen. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Aber wenn das so sit, dann kann ich ja auch einen x-beliebigen Shop aufmachenl, und da 16 % mwst aufschlagen, die ich mir dann einfach behalte. wenn ich was um 1000 Euro verkaufe, mache ich zusätzlichen Gewinn von 160 Euro ?!
Ja, genau das meinte ich ja. Das ist ein nicht offizieller Shop, es gibt keine rechnungen ect..., aber in der Auftragsbestätigung wird mwst verrechnet
Wenn Mwst aufgefuehrt wird, muss diese auch ans Finanzamt abgefuehrt werden, ansonsten ist das Steuerhinterziehung.
Als Privatperson Mehrwertsteuer abfuehren geht nicht, wenn man es aber trotzdem ausweist auf Rechnungen ist die Folge davon, dass man Gewerbe anmelden muss und Umsatzsteuerpflichtig wird (meines Wissens).
Als Privatperson Mehrwertsteuer abfuehren geht nicht, wenn man es aber trotzdem ausweist auf Rechnungen ist die Folge davon, dass man Gewerbe anmelden muss und Umsatzsteuerpflichtig wird (meines Wissens).
Wer als Privatperson USt auf einer Rechnung ausweist, ist damit per se verpflichtet, diese auch abzuführen. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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