Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Handelt eine Krankenkasse nach VVG?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Handelt eine Krankenkasse nach VVG?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mutti 2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 17:51    Titel: Handelt eine Krankenkasse nach VVG? Antworten mit Zitat

Eine Gesetzliche Krankenkasse A meldet ihre Ansprüche nach § 116 SGB X an. Hierbei vergißt der Sachbearbeiter die Rechtsbehelfsbelehrung. Der Empfänger B antwortet ablehnend, da der Unfallhergang streitig ist. Ohne weitere Erinnerung oder Antwort etc. bekommt er nun Post vom Mahngericht. Unterliegt der Vorgang dem Verwaltungsverfahrensgesetz? Hat der Empfänger B nun eine Widerspruchsfrist von bis zu 1 Jahr?

MfG Mutti
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Für gerichtliche Streitigkeiten mit Krankenkassen (und anderen Trägern von Sozialleistungen) gilt das Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Hallo
Für gerichtliche Streitigkeiten mit Krankenkassen (und anderen Trägern von Sozialleistungen) gilt das Sozialgerichtsgesetz (SGG).


Aber doch nicht für Schadensersatzansprüche, da gelten das BGB und die ZPO. Der Übergang ist im SGB X geregelt, aber eben nur der Übergang.

Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und das VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) spielen dabei keine Rolle, denn die betreffen nur Privatversicherungen bzw. Behörden, die keine Sozialleistungsträger sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.