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Kontopfändung und Abbuchung

 
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Elmo6
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 11:08    Titel: Kontopfändung und Abbuchung Antworten mit Zitat

Nehmen wir an ein Kunde bei einer Bank hat dort ein Konto. Dieses konto ist mit mehreren Pfändungen belegt. Eine Zahlung mit EC Karte, sowie Geldabhebungen am Geldautomaten sind nicht möglich. Es erfolgt lediglich die Barauszahlung am Schalter. Abbuchungsaufträge werden ab und wieder zurück gebucht. Überweisungsaufträge erst garnicht bearbeitet. Von der Bank würden aber monatlich Gebühren für ein EC Kartengerät abgebucht.

Ist dies der Bank in diesem Fall gestattet?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

EC-Kartengerät?

Was ist das?
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Elmo6
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ein Zahlgerät das EC Karten ausließt und dann den Betrag vom Konto Abbucht. (Zahlung mit PIN Nummer)
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Also scheint der Kunde selbstständig zu sein. Mit Hilfe des EC-Cash-Gerätes bietet er wiederum seinen Kunden die Möglichkeit, bargeldlos Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen.

Ist das so korrekt ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Elmo6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Selbständigkeit ist beendet, das Firmenkonto erloschen. Die Mietbeträge werden bis zum Ende der Laufzeit von dem Gepfändeten Konto abgebucht. Ist das erlaubt?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es besteht ein Mietvertrag über eine bestimmte Zeit. Warum sollte dieser Vertrag enden (oder der Zahlungsanspruch des Vermieters erlöschen), nur weil der Kunde sein Gewerbe abgemeldet hat oder kein Geld mehr hat?

Nein, der Vertrag und damit auch den Zahlungsanspruch gilt weiter.

Was die Abbuchung vom gepfändeten Konto betrifft: Ich gehe davon aus, dass das Konto im Soll ist. Dann läuft die Pfändung ins Leere. Die Bank darf aber gemäß Kontovertrag eigene Forderungen (z.B. Kontogebühren oder eben hier die Miete für das Lesegerät) dem Konto belasten.
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