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Verfasst am: 28.12.06, 11:52 Titel: Freiberufler und "Firmen"bezeichnung
Hallo,
eine Lehrerin hat sich als freiberufliche Nachhilfelehrerin selbstständig gemacht. Darf sie, obwohl rechtlich ein Einzelunternehmen auf freiberuflicher Basis besteht und somit keine Firma im eigentlichen Sinne existiert, trotzdem folgende Bezeichnung führen: "Martina Musterfrau, Die Nachhilfelehrerin"?
Auf ihren "Firmenschild" und ihrem Briefkopf würde sie ihren Namen klein in die obere Zeile und den Zusatz "Die Nachhilfelehrerin" groß darunter schreiben. So will sie einerseits der Notwendigkeit, ihren wahren Namen zu verwenden, nachkommen und andererseits ihren Quasi-Firmennamen "Die Nachhilfelehrerin" bekannt machen. Kann es da Ärger geben?
Entsprechende Nachfragen bei der IHK haben mangels Zuständigkeit zu nicht 100% klaren Aussagen geführt.
Im Voraus herzlichen Dank!
Liebe Grüße
Grazia
PS: Um es nochmal zu konkretisieren: Wenn sie dürfte, würde sie sich "Die Nachhilfelehrerin" nennen. Wie kann sie als freiberufliche Einzelunternehmerin diesen Wunsch mit den rechtlichen Vorgaben vereinbaren?
Als Freiberufler hat man keinen Firmennamen, dazu dienst der Vor und Zuname. Was man sonst noch aus Schilder oder Autos schreibt ist ohne Belang.
Ärger kann es nur im Wettbewerbsrecht geben, solang man jedoch noch den Namen hinschreibt auch dann nicht.
Ohne den eigenen Namen geht es nicht, dazu wäre ein eintrag ins Handelsregister nötig (e.K oder Gmbh, Ltd, ...)
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.12.06, 13:38 Titel:
Zitat:
"Martina Musterfrau, Die Nachhilfelehrerin"?
Das geht nicht.
Zitat:
Auf ihren "Firmenschild" und ihrem Briefkopf würde sie ihren Namen klein in die obere Zeile und den Zusatz "Die Nachhilfelehrerin" groß darunter schreiben.
Und das schon gar nicht.
Zitat:
Ärger kann es nur im Wettbewerbsrecht geben, solang man jedoch noch den Namen hinschreibt auch dann nicht.
Und das ist Unsinn.
Mit der werbenden Verwendung eines bestimmten Artikels im Zusammenhang mit einer Berufsbezeichnung oder Dienstleistungstätigkeit verstößt man gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, da es sich um eine sog. unzulässige Alleinstellungswerbung handelt. Das "Die" ist in diesem Zusammenhang ähnlich zu werten wie wenn ein Kaufhaus mit "Das beste Kaufhaus der Stadt" oder ein Restaurant mit "das einzige Restaurant mit original italienischer Küche in Deutschland" werben würde.
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