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Kündigung nach Kripo-Einsatz

 
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Willy Wichtig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 12:37    Titel: Kündigung nach Kripo-Einsatz Antworten mit Zitat

Ich behme an, dass es kein Kündigungsgrund ist wenn einem Mieter im Rahmen einer Durchsuchung die Wohnungstür von der Kripo eingetreten wird ?? Es gilt ja die Unschuldsvermutung.

Gibt es für einen Vermieter in diesem Fall irgendeine Handhabe ? Ob es zu einer Verurteilung kommt, bekommt er ja normalerweise auch gar nicht mit.

WW
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Cady
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter sich nichts zuschulde hat kommen lassen, so ist es kein Kündigungsgrund. Allerdings muß irgendjemand für die Reparatur oder gar eine neue Tür aufkommen...
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bantam
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Cady hat folgendes geschrieben::
Wenn der Mieter sich nichts zuschulde hat kommen lassen,


Selbst wenn: solange es nichts mit der Mietsache zu tun hat, sollte es dem VM egal sein,oder?
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Willy Wichtig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Mietsache hat es schon zu tun wenn im Haus Türen eingetreten werden.

Die anderen Mieter finden es auch nicht so toll dass vermutlich ein Drogendealer im Haus wohnt und von dort sein Geschäft betreibt.

WW
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Solange es nur vermutlich ist wird da nicht wirklich was machen sein. Der VM ist der Dumme, denn er kann nichts machen und seine anderen Mieter werden vermutlich das weite Suchen.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Solange es nur vermutlich ist wird da nicht wirklich was machen sein.


Wäre sonst aber eine prima Methode, ungeliebte Mieter loszuwerden Winken
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bantam
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die eine Sache ist natürlich die eingetretene Tür: Ich würde mal bei der Kripo nachfragen, wer für den Schaden aufkommt. Irgendjemand muss ja haftbar sein, sicher nicht der VM

Die andere Sache ist die Kündigung und die muss man wohl losgelöst von dem Schaden sehen: Solange pünktlich die Miete kommt und keine Beschwerden von Mitmietern kommen, sehe ich keinen Kündigungsgrund.
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