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Einsatzkosten für Feuerwehr nach Fehlalarm

 
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raco
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 00:27    Titel: Einsatzkosten für Feuerwehr nach Fehlalarm Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
man stelle sich folgenden Fall vor:

Person X ist auf einer Wohnungs-Feier von Person Y und stößt dort zu fortgeschrittener Stunde leicht angetrunken versehentlich im Hausflur gegen einen Brandmeldeknopf. Person Y kann von Person X nicht sofort aufgefunden und informiert werden und somit wird der Feuerwehr erst vor Ort bekannt, dass es sich um einen Fehlalarm handelt.
Müssen in diesem Fall die Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte bezahlt werden?
Wer trägt in diesem Fall ggf. die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr?
Kommt eine Übernahme der Kosten für den Einsatz durch die Haftpflichtversicherung von Person X in Betracht?
Muss Person X mit weiteren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen?

Rafael
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 08:59    Titel: Re: Einsatzkosten für Feuerwehr nach Fehlalarm Antworten mit Zitat

raco hat folgendes geschrieben::

Müssen in diesem Fall die Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte bezahlt werden?


ja.

raco hat folgendes geschrieben::

Wer trägt in diesem Fall ggf. die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr?


derjenige, der den Feuermelder ausgelöst hat.

raco hat folgendes geschrieben::


Kommt eine Übernahme der Kosten für den Einsatz durch die Haftpflichtversicherung von Person X in Betracht?


nur dann, wenn in der Privathaftpflichtversicherung auch "reine Vermögensschäden" mitversichert sind, also Schäden, die weder aus Sach- noch Personenschäden
resultieren. Das ist nicht in allen Verträgen der Fall.

raco hat folgendes geschrieben::

Muss Person X mit weiteren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen?


Strafrecht ist so gar nicht mein Thema. Ich behaupte mal: nein. Wenn´s jemand besser weiß, bitte Korrektur.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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