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susisonnenschein Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 29.12.06, 00:38 Titel: Frage zum Elterngeld |
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Hallo,
vielleicht kann jemand bei folgenden Fragen helfen:
Mutter und Vater (nicht verheiratet) erwarten im Oktober 2007 ihr zweites Kind (erstes Kind ist 1 Jahr alt )und haben ja dann Anspruch auf Elterngeld.
Beide Elternteile sind selbständig und arbeiten von Zuhause aus.
Der Vater verdient sehr viel mehr als die Mutter aus seiner selbständigen Tätigkeit.
Darf auch der Vater Eltergeld für 12 Monate beantragen? Oder wäre das sehr ungewöhnlich?
Viele Grüße
Susisonnenschein |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 29.12.06, 00:48 Titel: |
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Gehört der Vater zu den Eltern? Also!
MfG
Matthias |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 29.12.06, 00:59 Titel: |
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Petz hat ja schon die richtigen Links gepostet - - daher hier nur eine kurze Antwort
Zitat: | Darf auch der Vater Eltergeld für 12 Monate beantragen? |
Wie der Name schon sagt, handelt es sich um Elterngeld. Dieses darf auch vom Vater beantragt werden.
Zitat: | Oder wäre das sehr ungewöhnlich? |
Ungewöhnlich ist dies nicht, sondern sogar politisch gewollt. Es wird sehr gerne gesehen, wenn sich auch Väter an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen.
Wichtig: Wenn beide Elternteile Selbständig sind und Zuhause arbeiten, müßte gezielt bei der entsprechenden Stelle nachgefragt werden.
Anmerkung: Mehrheitlich wird das Elterngeld wohl von den Müttern beantragt. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, dass das Elterngeld nach Ablauf von 12 Monaten noch für weitere 2 Monate gezahlt werden kann, wenn der Vater sich ebenfalls an der Erziehung des Kindes beteiligt und für 2 Monate aus dem Beruf aussteigt.
Siehe aber auch hier: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76740.html |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 29.12.06, 01:17 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: |
Anmerkung: Mehrheitlich wird das Elterngeld wohl von den Müttern beantragt. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, dass das Elterngeld nach Ablauf von 12 Monaten noch für weitere 2 Monate gezahlt werden kann, wenn der Vater sich ebenfalls an der Erziehung des Kindes beteiligt und für 2 Monate aus dem Beruf aussteigt.  |
Wobei das dann aber auch die Mutter sein kann , wenn der Vater vorher zu Hause war.
MfG
Matthias |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 29.12.06, 01:21 Titel: Re: Frage zum Elterngeld |
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susisonnenschein hat folgendes geschrieben:: |
Mutter und Vater (nicht verheiratet) erwarten im Oktober 2007 ihr zweites Kind |
Das wissen die jetzt schon  |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 29.12.06, 01:22 Titel: |
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@ matthias.
hast vollkommen recht - es gibt sogar auch die Teilung der 12 Monate auf beide Elternteile -
Das Elterngeld ist für mich noch eine 'neue' Baustelle - ich arbeite dran.
MfG
Klaus |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 29.12.06, 01:25 Titel: |
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@ FM
Zitat: | Das wissen die jetzt schon |
Ich denke gerade an 'Familienplanung'  |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 29.12.06, 01:27 Titel: Re: Frage zum Elterngeld |
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FM hat folgendes geschrieben:: | susisonnenschein hat folgendes geschrieben:: |
Mutter und Vater (nicht verheiratet) erwarten im Oktober 2007 ihr zweites Kind |
Das wissen die jetzt schon  |
Hier ist doch alles fiktiv
Oder es geht um Elefanten, dann gelten die Antworten glaub ich nicht..
MfG
Matthias |
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walter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 176
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Verfasst am: 30.12.06, 17:02 Titel: Re: Frage zum Elterngeld |
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Dazu musst aber noch gesagt werden, dass es du nicht 67% vom Nettoeinkommen bekommst. Von deinem Nettoeinkommen (was bekommst), werden nochmal die Werbungskosten etc. herausgerechnet, daher werden es deutlich weniger als 67% des Nettoeinkommens sein.
Dies wurde leider in den Medien und in der Politik nicht mitgeteilt. |
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