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Geld anlegen

 
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gezo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.12.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 15:57    Titel: Geld anlegen Antworten mit Zitat

Person Y legt bei einer Bank eine beliebige Summe Geld an. Kann der Staat irgendwie erforschen, wieviel/das Person Y Geld angelegt hat?

z.B. Person Y wurde angeklagt und muss Angaben über seine Finanziellen Einnahmen oder Guthaben machen.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 16:05    Titel: Re: Geld anlegen Antworten mit Zitat

gezo hat folgendes geschrieben::
Person Y legt bei einer Bank eine beliebige Summe Geld an. Kann der Staat irgendwie erforschen, wieviel/das Person Y Geld angelegt hat?


Ja.

Inkognito
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um genauer zu sein: Der Richter kann anordnen, dass die Bank diese Informationen vorlegen muss. Um herauszufinden, wo der Angeklagte überall Konten hat, gibt es das Kontoabrufverfahren.
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gezo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.12.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme an, dass diese Anordnung vom Richter nur in besonderen Fällen ausgesprochen wird. Da das Kontoabrufverfahren sehr aufwändig ist!
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Kontoabrufverfahren ist aus Sicht der Behörden trivial. Eine kurze Anfrage über die BAFIN. Schon liegt das Ergebnis vor. Den Aufwand tragen die Banken (und indirekt damit die Bankkunden)
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