Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - mit 68 Jahren aus der Krankenversicherung rausfliegen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

mit 68 Jahren aus der Krankenversicherung rausfliegen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Erwin44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 22:15    Titel: mit 68 Jahren aus der Krankenversicherung rausfliegen Antworten mit Zitat

Guten Tag,
mal angenommen, ein Mann oder Frau 68 Jahre alt, das ganze Leben freiwillig gesetzlich krankenversichert, hat aus verschiedenen Gründen die KV-Beiträge immer zu spät bezahlt bzw teilweise erheblich zu spät gezahlt. Der Krankenkasse wurde es irgendwann zu bunt und hat diese(n) 68-jährige(n) Rentner(in) rausgeworfen. Ein Klage gegen den Rauswurf vor dem Sozialgericht wurde abgewiesen.
Mal abgesehen davon, dass man selbstverständlich mit 68 Jahren seine Finanzen soweit geregelt haben muss, dass man seine Krankenversicherung pünktlich bezahlen sollte, aber es ist schon bitter, mit 68 Jahren ohne Krankenversicherung dazustehen.

Mal weiter angenommen, der Rentner oder die Rentnerin findet eine Stelle mit 420,00 € Monatseinkommen und der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehemr bei der Krankenkasse an. Was tut dann die Krankenkasse, die Anmeldung zurückweisen?

Darf de/die Rentner(in) dann nicht arbeiten?

Irgendwie sehe ich 68-jährige ohne Krankenversicherung mit einer Hüftoperation im Krankenhaus und der Steuerzahler muß dafür aufkommen. Traurig

Viele Grüße

Erwin44
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cephalotus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wüsste nicht, dass man einem Rentner generell das Arbeiten verbieten könnte. Ob er dadurch allerdings versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird, ist ein anderes Problem.

Ich würde davon ausgehen, dass die Aufnahme einer Beschäftigung durch einen 68-jährigen Rentner, der jahrelang freiwillig versichert war, nicht zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führt.

Soweit ich das auf die Schnelle sehe, steht dem wahrscheinlich § 6 Abs. 3a SGB V entgegen:

http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05x006.htm

Viele Grüße,

Cephalotus
_________________
Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 06:14    Titel: Antworten mit Zitat

Cephalotus hat folgendes geschrieben::
Ich würde davon ausgehen, dass die Aufnahme einer Beschäftigung durch einen 68-jährigen Rentner, der jahrelang freiwillig versichert war, nicht zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führt.

Soweit ich das auf die Schnelle sehe, steht dem wahrscheinlich § 6 Abs. 3a SGB V entgegen:

http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05x006.htm
Naja, der § 6 Abs. 3a SGB V sehe ich hier nicht wirklich als Problem an, sofern zwischen dem Ausschluss wegen Nichtzahlung der Beiträge und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht mehr als 5 Jahre vergehen.
Denn diese Regelung, mit den 55 Jahren kommt ja erst dann in betracht, wenn man in den letzten 5 Jahren keinen einzigen Tag gesetzlich versichert war.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Erwin44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank,
das könnte also gehen. Diese Anfrage hatte ich vor 10 Tagen schon bei der hiesigen Kasse gestellt, auf den versprochenen Rückruf nach Schilderung des Problems warte ich noch immer.
So sehr ich den Unmut über säumige Zahler verstehe, aber auf diese Art ein "schlechtes Risiko" loszuwerden trotz Drängen und Bitten des Richters des Sozialgerichts, hat schon ein Geschmäckle.
Was passiert eigentlich, wenn die sozialversicherungspflichtige Tättigkeit nach 3 Monaten beendet wird, dann müßte man sich doch wieder freiwillig versichern können?

Spricht da was dagegen?

Mit freundlichen Grüßen

Erwin44
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Scheinarbeitsverhältnis reicht allerdings nicht aus für die Sozialversicherungspflicht.

Das wird gerne vermutet, wenn das gemeldete Gehalt ganz knapp über der 400-Euro-Grenze liegt, der Arbeitgeber womöglich ein naher Angehöriger ist und der Arbeitnehmer aus irgendwelchen Gründen keinen oder nur recht teuren Versicherungsschutz bekommen könnte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
barwedel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 22:26    Titel: Re: mit 68 Jahren aus der Krankenversicherung rausfliegen Antworten mit Zitat

Erwin44 hat folgendes geschrieben::

Irgendwie sehe ich 68-jährige ohne Krankenversicherung mit einer Hüftoperation im Krankenhaus und der Steuerzahler muß dafür aufkommen. Traurig



Ist aber schon schwierig, ohne Krankenkasse überhaupt eine Einweisung ins Krankenhaus zu bekommen.

Mein Bruder hatte ähnliche Probleme mit 60 (war selbständig und in der Kasse freiwillig gesetzlich versichert, konnte dann aufgrund monatelager Nichtzahlung vom Kunden auch nicht mehr zahlen), wurde als Notfall in ein Krankenhaus eingeliefert, hatte keine Chipkarte und musste dann erst mal Bargeld zücken, um überhaupt untersucht zu werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 01:57    Titel: Antworten mit Zitat

Erwin44 hat folgendes geschrieben::
So sehr ich den Unmut über säumige Zahler verstehe, aber auf diese Art ein "schlechtes Risiko" loszuwerden trotz Drängen und Bitten des Richters des Sozialgerichts, hat schon ein Geschmäckle.


Ich sehe hier keineswegs einen Zusammenhang zwischen schlechtem Risiko und Nichtzahlung der Beiträge. Die Nichtzahlung der Beiträge führt zum Ausschluss aus der GKV, das ist soweit mal ohne Betrachtung des Risikos Fakt.

Der Rentner per se ist, man denkt das gerne nicht, wenn man sich damit nicht auskennt, für die GKV ein potenziell gutes Risiko, da die Kasse über den Risikostrukturausgleich finanziell ein Vielfaches dessen erhält, was die reine Beitragszahlung ausmacht.

Erwin44 hat folgendes geschrieben::
Was passiert eigentlich, wenn die sozialversicherungspflichtige Tättigkeit nach 3 Monaten beendet wird, dann müßte man sich doch wieder freiwillig versichern können?


Freiwillig versichern kann man sich dann, wenn man direkt zu Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft bereits 12 Monate ununterbrochen gesetzlich krankenversichert war, oder innerhalb der letzten 5 Jahre insgesamt 24 Monate.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.