Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wechsel in Familienversicherung (GKV) nach Heirat?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wechsel in Familienversicherung (GKV) nach Heirat?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jarla
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 20
Wohnort: Leverkusen

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 19:19    Titel: Wechsel in Familienversicherung (GKV) nach Heirat? Antworten mit Zitat

Hallo,

kann man nach einer Heirat sofort in die Familienversicherung des Ehepartners wechseln, auch wenn man noch keine 18 Monate bei seiner derzeitigen Versicherung freiwillig versichert ist (ohne eigenes Einkommen)? Besteht also durch die Heirat ein Anspruch auf so eine Art Sonderkündigungsrecht?

Zählen die 18 Monate eigentlich ab dem neuen Vertrag der freiwilligen Versicherung? Denn insgesamt ist Frau bei dieser KV schon seit Jahren versichert, erst über den Exmann und dann eben selbst freiwillig.

Zu beiden Fragen konnte ich im Internet nichts finden.

Vielen Dank schon mal,
Jarla
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

das ist eigentlich eine sache für der sozialversicherung - aber hier gibt es auch expertenInnen die sich sicher kurzfristig dazu äußern können....
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 06:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Grundsätzlich kann man ab dem Tag der Heirat in die Familienversicherung des Ehegatten wechseln.
Eine Kündigungsfrist muss man bei den meisten Krankenkassen nicht einhalten. Die Mitgliedschaft endet dann jedoch nur. D.h. wenn man dann innerhalb der nächsten 18 Monate wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden muss, ist man an die Krankenkasse, wo die freiwillige Mitgliedschaft bestand gebunden.

Am besten informiert man sich mal bei seiner Krankenkasse über die Formalitäten, die zu erledigen sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 01:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dennoch schiebe ich den Beitrag ins Sozialrecht, da passt er besser.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.