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Lastschrift rückgängig machen

 
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich kann eine Lastschrift 6 Wochen lang ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden. Nach den 6 Wochen müssen wir differenzieren.
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web-chris
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 23:06    Titel: Re: Lastschrift rückgängig machen Antworten mit Zitat

mikaba hat folgendes geschrieben::

Wenn ja, was hat man dabei zu beachten ?

Sollte man aus "kurzfristigen Liquiditätsgründen" eine Lastschrift unbegründet zurück gehen lassen, kann dies weitere Folgen haben:

- Bankgebühren seitens der Haus- und seitens der Fremdbank
- ggf. Sperre von EC-Karte, Telefonanschluss, was auch immer...

Sollte der Widerruf berechtigt sein, so ist prinzipiell auch eine Mitteilung an den Zahlungsempfänger sinnvoll.
_________________
Gruß

Chris
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei man noch unterscheiden muß zwischen Lastschrift mit Einzugsermächtigung, (hierzu wurde bereits alles geschrieben) und einer Lastschrift mit Abbuchungsauftrag.
Bie dieser zweiten Variante erteilt der Zahlungspflichtige einen direkten Auftrag an seine Bank, das Firma xyz per Abbuchungsauftrag Lastschriften ziehen darf. Diese sind nicht rückbuchbar, hier kann für die Zukunft nur der Auftrag an die Bank gekündigt werden.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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