Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
nehmen wir mal an Frau A hat bei ihrer Bank einen Verrechnungsscheck eingelöst.
Der Betrag des Schecks war am nächsten Tag auf ihrem Kontoauszug aufgeführt.
Zwei Tage nachdem die Frau ihren Scheck bei der Bank abgegeben hatte, wurde von der Bank eine Lastschrift mangels Deckung zurückgebucht. Laut Kontoauszug hatte das Konto aber genug Guthaben (weil die Summe des Schecks aufgeführt war).
Auf Nachfrage bei der Bank wurde Frau A erklärt das die Einlösung eines Verrechnungschecks immer 3-4 Tage dauere und das ihr Konto zum Zeitpunkt der Lastschrift nicht genügend Deckung aufwies.
Ist das so rechtens, oder kann Frau A die Gebühren für eine nicht erfolgte Lastschrift, die sie nun ihrem Gläubiger bezahlen muss, von der Bank zurückverlangen.
mfg _________________ Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
zum Zeitpunkt der Scheckeinreichung kann die naturgemäß nicht wissen, ob der Scheck von der bezogenen Bank eingelöst wird. Dies erfährt sie erst, nachdem sie den Scheck vorgelegt hat und die bezogene Bank gezahlt hat (oder eben auch nicht).
In der Zeit zwischen Scheckeinreichung und Scheckgutschrift besteht daher ein Risiko (das sogenannte Scheckobligo).
Wenn der Kunde für dieses Risiko gut ist, schreibt die Bank den Scheck bereits (mit dem Vermerk "Eingang vorbehalten") gut und storniert diese Gutschrift ggf. wenn der Scheck platzt.
Ist der Kunde für das Risiko nicht gut, so schreibt die Bank den Scheck erst nach Eingang gut.
Im ersten Fall besteht aber für die Bank ein zusätzliches Kreditrisiko. Denn wenn der Scheck platzt, sinkt ja der Kontostand um den Scheckbetrag. Übersteigt daher die Inanspruchnahme auf dem Konto plus dem Scheck- (bzw. Lastschrift-)obligo das vereinbarte Limit, so können keine weiteren Belastungen mehr vorgenommen werden.
In diesem Fall würden Lastschriften zurückgegeben werden und Überweisungen nicht ausgeführt werden, wenn die Bonität des Kunden keine Erhöhung des Limits erlaubt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.