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Verfasst am: 04.01.07, 12:31 Titel: Phantasiename bei Einzelunternehmung
Hallo,
Person A Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintragt
Möchte unter den Namen sagen wir mal Käsekuchen einen Onlinehandel betreiben.
Person A hat auch noch einen Ladenlokal.
Auf Rechnungen und allen anderen Schriftstücken steht der reale Name von Person A
Impressum im Internet ebenfalls der reale Name.
Ist das so zulässig?
Darf A den Shop Käsekuchen nennen?
Ist jetzt der Domain-Name gemeint, etwa käsekuchenshop.de?
Das ist problemlos möglich.
Man kann seine Einzelfirma auch "Der Käsekuchenshop" nennen, eine klärende Bezeichnung (Inhaber: A. Mustermann" ist m.E. erforderlich.
Verträge werden ja dann mit A.Mustermann, der Inhaber des Käsekuchenshops ist, geschlossen und nicht mit "Käsekuchenshop" der keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
Nein, im Logo ( der Firmenbezeichnung) nicht, auf jeden Fall aber im Impressum, bei der Widerrufsbelehrung, überall dort, wo es auf den Vetragspartner ankommt, also auch auf der Rechnung, dem Angebot..... alleine oder neben / unter dem Logo. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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Der Laden "Käsekuchen" verkauft aber Socken.
Beim Handelsregister spricht man vom Grundsatz der Firmenwahrheit und Firmenklarheit, es werden keine Käsekuchen Verkauft und es heißt auch keiner der Beteiligten Kuchen oder Käse.
Konkretes Beispiel:
Das Geschäft heißt Socken Hans Gewerbetreibender ist aber Karl Gustav.
Der Laden "Käsekuchen" verkauft aber Socken.
Beim Handelsregister spricht man vom Grundsatz der Firmenwahrheit und Firmenklarheit, es werden keine Käsekuchen Verkauft und es heißt auch keiner der Beteiligten Kuchen oder Käse.
Konkretes Beispiel:
Das Geschäft heißt Socken Hans Gewerbetreibender ist aber Karl Gustav.
Etablissementbezeichnung scheidet also aus.
vorauf könnte man sich stützen § etc.?
Gruß und Dank
Koch
Hallo Koch,
meines Wissens nach ist es völlig egal, wie der Online-Shop genannt wird, auch wenn er jetzt Socken verkauft, kann man ihn gut und gerne "Käsekuchen" nennen, allerdings bezweifle ich dann den Erfolg des Shop´s
Andersherum ist es mit dem "richtigen" Laden, dort ginge es bzgl der Firmenklarheit usw nicht, es wäre irreführend.Man könnte ihn wohl "Käsesocke" nennen, aber anders ginge es nicht.
Im I-Net kann man die Domain anmelden, da wird man nicht gefragt, wie und warum und wofür, daher ist es egal, wie der Shop genannt wird ! Es gibt da keine rechtliche Einschränkung, zumindest bis jetzt noch nicht.....
Mfg _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen
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