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Rechnung per E-Mail nicht angekommen + Folgen

 
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soeren
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 16:37    Titel: Rechnung per E-Mail nicht angekommen + Folgen Antworten mit Zitat

Hallo!
Ein Fall A gegen B stellt sich im allgemeinen so dar:
Eine Dienstleistung wird von A, bei B bestellt.
Die Rechnung wird per E-Mail von B verschickt, kommt aber nie bei A an. Andere E-Mails von B werden aber von A empfangen.
Die Zahlung muss spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung gezahlt werden.
Die Rechnung ist bei A aber nie angekommen. Von B wird dann eine Mahnung per E-Mail verschickt, die A auch nicht bekommt.
Nach einiger Zeit bekommt A dann von B die 2. Mahnung mit 5 € Mahngebühr, diesmal wird dies aber per Post verschickt und wird von A empfangen und die Rechnung wird unverzüglich von A beglichen.
B beweist den Versand der E-Mails per Log-Dateien.
A weigert sich weiterhin die Mahngebühr zu bezahlen.

Was kann A in diesem Falle tun oder gibt es Entscheidungen zum Thema "Rechnung per E-Mail" und Beweispflicht.

Mit freundlichem Gruß,

Soeren


Zuletzt bearbeitet von soeren am 09.12.04, 16:56, insgesamt 2-mal bearbeitet
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jeti-power
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

nunja, nur weil eine Email versendet wurde (laut Serverlogs des SMTP-Servers) heisst das leider noch lange nicht, dass die Email beim Empfänger angekommen ist. Es besteht, wenn auch eine geringe Chance , dass die Email nicht beim Empfänger angekommen ist.

Meiner Meinung nach ist eine Rechnung per Email eine extrem unsichere Sache aus rechtlicher Sicht. Aus steuerlicher Sicht ist eine elektronische Rechnung ohne Signatur auch nicht gerade unproblematisch.

cu
jeti-power
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ob die Forderung schon fällig war, hängt von den Einzelheiten des Vertrages ab, nicht nur vom Zugang einer Rechnung.

Eine Rechnung per einfacher E-Mail würde ich auch nicht bezahlen (sonst wäre ich schon arm ... da kommen inzwischen ziemlich viele, manchmal auch mit angeblichen Absendern, die ich beruflich kenne, die aber nichts davon wissen). Sie müßte schon signiert sein, was ich aber mangels nötiger Technik gar nicht prüfen könnte. Außerdem werden elektronische Rechnungen ohne Signatur vom Finanzamt nicht anerkannt, man würde also Steuern verschenken wenn man auf so etwas hin leistet (gilt natürlich nicht bei reinen Privatkäufen).
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soeren
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertrag besagt, dass die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung spätestens innerhalb 10 Tage zu erfolgen hat.

Die Rechtmäßigkeit der Rechnung per E-Mail, wird von A nicht in Frage gestellt..
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

soeren hat folgendes geschrieben::
Der Vertrag besagt, dass die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung spätestens innerhalb 10 Tage zu erfolgen hat.

Die Rechtmäßigkeit der Rechnung per E-Mail, wird von A nicht in Frage gestellt..


Nun, dann muß der Absender der Rechnung "nur" noch den Zugang beweisen.

Einzige Möglichkeit dafür dürfte es sein, A zu fragen ob er die Mail erhalten hat (geht auch vor Gericht als Parteivernehmung).
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soeren
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

So müsste die Mahngebühr doch unrechtmässig sein, da A niemals eine Rechnung bekommen hat?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

soeren hat folgendes geschrieben::
So müsste die Mahngebühr doch unrechtmässig sein, da A niemals eine Rechnung bekommen hat?


In der Realität erfährt man das nur, wenn der Gläubiger sich zu einer Klage entschließt. Aber wer macht das schon wegen 5 Euro?
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soeren
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn es nur 5 € sind ..
Dadurch, dass die 5 € nicht bezahlt werden, wird die Dienstleistung eingestellt, obwohl die Rechnung für den folge Monat abzüglich der Mahngebühr von A beglichen wurde. B ist damit aber nicht einverstanden und sperrt daher das Angebot.
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Vollstrecker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 10.12.04, 02:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder Emails nicht ausgeliefert werden, obwohl sie als abgesendet registriert sind. Im Vertrag sind Emailrechnungen vereinbart, von B freiwillig und bewusst gewählt, um Kosten zu sparen. Für die Zustellung ist B beweispflichtig. Dieser Beweis ist B nicht gelungen und wird nicht gelingen. Die Einstellung der Dienstleistung durch B ist rechtswidrig, da der Monatsbeitrag von A gezahlt worden ist. Die Verrechnung des Monatsbeitrages mit der Mahngebühr ist rechtswidrig, da die Zustimmung von A fehlt. Mein Rat: A setzt B mit der Lieferung der Dienstleistung in Verzug, verklagt B auf Nutzungsausfallentschädigung/Schadenersatz. A spricht B eine ordentliche Kündigung aus und sucht sich einen anderen Dienstanbieter.
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