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Verfasst am: 04.01.07, 21:59 Titel: Kreditanerkennung vom Finanzamt
Hallo
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Person A und Person B leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.Sie haben ein gemeinsames Grundstück mit Haus. Für den Einbau einer Heizung nimmt Person A einen Kredit allein auf seinen Namen auf weil Person B einen negativen Schufaeintrag hat. Person A und Person B trennen sich. Sie einigen sich das Person A das Haus behält, alle Schulden jetzt allein trägt und Person B ihr investiertes Geld für die Sanierung (inklusive hälftigen Anteil der bereits getilgten Kreditsumme) ausgezahlt bekommt.
Institution X kommt jetzt und sagt er möchte Schenkungssteuer haben für die Differenz zwischen Wert der Grundstück/Immobilie und dem Betrag den Person B bekommt. Schenkungssteuer errechnet sich aus (errechnetem) Wert der Grundstück/Immobilie minus noch bestehenden Verbindlichkeiten von beiden Personen. Institution X erkennt aber nicht den Kredit von Person A als abzugsfähige Verbindlichkeit an weil er alleinig auf den Namen von Person A läuft. Reicht ein nicht Notarielles Schriftstück in dem Person B erklärt das die Kreditaufnahme damals in deren Sinn war, das Institution X den Kredit als damalige gemeinsame Verbindlichkeit an sieht?
Danke im voraus für Antworten.
Uwe
für den Kauf / Einbau der Heizung gibt es doch sicherlich eine Rechnung, woraus hervorgeht, wo die Heizung eingebaut wurde. Desweiteren gibt es sicher einen Kreditvertrag, wo als Kreditverwendung der Heizungskauf drinsteht. Wenn beides in zeitlichem (und evtl. sogar von der betraglichen Seite her in) Zusammenhang stehen, sollten die beiden Schriftstücke als Nachweis ausreichend sein.
Tschau
Majo
(und schöne Grüße aus Machern) _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Laut telefonischer Auskunft von Institution X ist nur ausschlaggebend wer im Kreditvertrag steht, ist egal ob Zweckgebunden und ist auch egal das Person B ihren getilgten Anteil des Kredites von Person A zurück bekommt.
Deswegen fragte ich ob Institution X einen nicht notarielles Schriftstück anerkennt in dem Person B bescheinigt das der Kredit damals mit für sie und in ihrem Sinn war und sie nur wegen negativer Schufa nicht mit drin steht.
imho hat der Kredit mit einer Steuerpflicht nichts zu tun. Der Kredit ist etwas zwischen A und der Bank.
Steuerlich sollte ein anderer Sachverhalt relevant sein. Durch die (nachzuweisende) Verwendung des Geldes in dem gemeinsamen Haus sollte eine Schenkung (der Hälfte) der Kosten von A an B erfolgt sein.
Ich denke, der Beitrag ist besser im Steuerrecht aufgehoben. Auf Wunsch verschiebe ich gerne.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 05.01.07, 13:53 Titel:
A erhält haus u. B als ausgleich geld warum wird dann schenkungssteuer fällig? _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
hallo
Ich hab den Beitrag hier herein gesetzt weil mein Anliegen nicht die Steuerplicht ist sonder ob jemand Erfahrung hat und was die Vorraussetzungen sind damit ein "privater Vertrag" zwischen Person A und B anerkannt wird.
Die Zahlung die Person B von A erhält ist geringer als der von Institution X errechnete Wert. Errechneter Wert abzüglich Geld was B bekommt abzüglich noch bestehende Verbindlichkeiten - alles was dann an positiven Betrag bleibt ist eine Schenkung und Steuerpflichtig
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