Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Tarifänderung KFZ-Versicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Tarifänderung KFZ-Versicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Straicher
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 19:57    Titel: Tarifänderung KFZ-Versicherung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Ein Autobesitzer hat seine KFZ-Versicherung bei XY und hat keine Unfälle im lfd. Jahr. Am Jahresende kommt die Beitragsrechnung: Beitragssatz fällt von 50 auf 45%. Der Gesamtbetrag bleibt aber fast identisch, weil die Versicherung den Tarifbeitrag für die Teilkasko o. SB von 141,70 auf 145,36 erhöht hat. Böse BT6, Typklasse VK+TK gleichbleibend

Ist dies zulässig?

Danke für Eure Hilfe.

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 21:08    Titel: Re: Tarifänderung KFZ-Versicherung Antworten mit Zitat

Straicher hat folgendes geschrieben::

Ist dies zulässig?



na klar ist das zulässig. Was sollte denn daran verboten sein?

Im Gegenzug hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht, auszu+ben innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Tarifänderung.

Die Kündigung wirkt dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung, hier also vermutlich zum 01. Januar. Rechtzeitig neue Versicherugnsbestätigungskarte besorgen, sonst gibt´s Stress mit der Zulassungsstelle!
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

wer kündigt und nicht fristgerecht einen neuen versicherer findet bleibt zwangsläufig zu den geänderten konditionen beim bisherigen versicherer....
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 09:24    Titel: Re: Tarifänderung KFZ-Versicherung Antworten mit Zitat

Straicher hat folgendes geschrieben::
BT6, Typklasse VK+TK gleichbleibend

Ist dies zulässig?

mfg


Es haben eben zu viele Leute, die diesen Fahrzeugtyp besitzen, Unfälle gebaut...

Bedanken Sie sich bei denen...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KerstinB
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2004
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 22:09    Titel: Hier hat die erhöhte Versicherungssteuer zugeschlagen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
hier hat die zum 01.01.2007 wirksam gewordene Erhöhung der Versicherungssteuer von 16 auf 19% zugeschlagen:

141,70 geteilt durch 1,16 mal 1,19 = 145,36

Damit handelt es sich um KEINE Tariferhöhung, sondern eine gesetzlich veranlasste Erhöhung. Und damit eben auch kein Sonderkündigungsrecht.

Viele Grüße
Kerstin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 22:46    Titel: Re: Hier hat die erhöhte Versicherungssteuer zugeschlagen Antworten mit Zitat

KerstinB hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
hier hat die zum 01.01.2007 wirksam gewordene Erhöhung der Versicherungssteuer von 16 auf 19% zugeschlagen:

141,70 geteilt durch 1,16 mal 1,19 = 145,36

Damit handelt es sich um KEINE Tariferhöhung, sondern eine gesetzlich veranlasste Erhöhung. Und damit eben auch kein Sonderkündigungsrecht.

Viele Grüße
Kerstin


das stimmt rechnerich, hier ist aber auch noch die sf-klasse von 50 auf 45% gesunken, somit wurde der grundbeitrag (100%) angehoben.... Winken
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KerstinB
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2004
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Duisburger,
wenn sich aber der Tarifbeitrag erhöht hat, dann handelt es sich nach meinem Verständnis um den Grundbeitrag, von dem dann die 45 % berechnet werden. Ist sonst aber auch ein ziemlicher Zufall, dass die Werte so genau mit der Steuererhöhung übereinstimmen sollen. Aber Zufälle soll es ja geben.

VG
Kerstin
_________________
Gruß
Kerstin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 08:14    Titel: Re: Hier hat die erhöhte Versicherungssteuer zugeschlagen Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
das stimmt rechnerich, hier ist aber auch noch die sf-klasse von 50 auf 45% gesunken, somit wurde der grundbeitrag (100%) angehoben.... Winken
Bei meiner Teilkasko spielt die SF-Klasse keine Rolle, und ich nehme an, das ist bei allen Kfz-Versicherungen so. Wenn also die Angaben des TE stimmen, dürfte Kerstin mit der Versicherungssteuererhöhungsvermutung Recht haben. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KerstinB
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2004
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
da hat Biber Recht, man sollte eben immer genau lesen. Die Teilkasko ist tatsächlich nicht rabattiert durch SF.
Also handelt es sich hier tatsächlich nur um die Weiterreichung der Erhöhung der Versicherungssteuer.

Viele Grüße
Kerstin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.