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nachdem ich lange zeit krank wurde, konnte ich irgendwann die PKV-Beiträge nicht mehr bezahlen. nun hat mir die PKV gekündigt und ich bin arbeitslos.
ist die GKv verpfllichtet, mich aufzunehmen? ich kann nirgendwo im internet geeignete informationen finden - vielleicht kann mir hier jemand helfen.
nachdem ich lange zeit krank wurde, konnte ich irgendwann die PKV-Beiträge nicht mehr bezahlen. nun hat mir die PKV gekündigt und ich bin arbeitslos.
ist die GKv verpfllichtet, mich aufzunehmen? ich kann nirgendwo im internet geeignete informationen finden - vielleicht kann mir hier jemand helfen.
vielen dank,
angelsmind
Nein, der Wechsel von der PKV in die GKV geht (mit Ausnahmen) nur beim Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsentgeld unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Google mal nach Sozialgesetzbuch V (SGB V).
hm .. hab mal gegooglet und krieg da die über100 paragraphen ... weiss nicht wo ich ansetzen soll.
Ja so ist das leider mit den deutschen Gesetzen.
Das Lesen wird einem leider nicht abgenommen.
[quote=angelsmind"]gibts doch nicht, dass alle ehem. selbstständigen, wenn sie arbeitslos werden nicht mehr versichert werden? [/quote]
Selbstständige können doch gar nicht arbeitslos werden!
Selbstständige können nur mittellos werden, dann werden sie aber ein Fall für's Sozialamt.
>>Ja so ist das leider mit den deutschen Gesetzen.
>>Das Lesen wird einem leider nicht abgenommen.
bevor du eine doofe antwort gibst, gib vielleicht keine, hm? ich habe hier freundlich gepostet und wenn jeder die gesetzesauslegung kennen + verstehen würd, bräuchten wir keine anwälte, ne?
[quote="angelsmindbevor du eine doofe antwort gibst, gib vielleicht keine, hm? ich habe hier freundlich gepostet und wenn jeder die gesetzesauslegung kennen + verstehen würd, bräuchten wir keine anwälte, ne?
angelsmind[/quote]
Dann nimm dir doch einen!
Das ändert aber nichts an deiner situation!
Selber lesen ist zuweilen billiger ... und das Gesetz ist ja schliesslich in Deutsch.
Tja, geht nur noch über ein Beschäftigungsverhältniss. Und wie war das noch? Ich glaube ab 55 sogar mit einem Beschäftigungsverhältniss nicht mehr. Diese Menschen muss überhaupt keine Krankenversicherung mehr nehmen. Sie können sich mit allem Geld der Welt nicht mehr versichern, wenn die Versicherung ablehnt.
Danke Deutschland. Tolle Gesetzgebung.
Du schreibst du konntest deine private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen. Bist du etwa davon ausgegangen dass du in diesem Fall einfach in die gesetzliche zurückkannst und die dich nichts kostet ?
Du hättest dir deine private Krankenversicherung wenigstens über eine Anwartschaft halten können. Kostet zwar auch ein paar EURO, aber du verlierst sie nicht. Du warst da wohl ziemlich blauäugig ? Da du schreibst, dass du lange krank warst, kann ich das ehrlich gesagt absolut nicht verstehen. Gerade da macht man sich doch Gedanken über die Krankenversicherung
Nachdem ich in dieser korrupten Bananenrepublik gezwungen war einen langjährigen Rechtsstreit um meine BU Rente anzutreten, hatte ich auch keine Wahl. Ich musste dann in letzter Konsequenz Sozialhilfe, später Grundsicherung beantragen um vor allem eines nicht zu verlieren. Nämlich meine Krankenversicherung.
Natürlich kann ein Selbstständiger arbeitslos werden! Er hat sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld (und dadurch auf Gez. Krankenversicherung) wenn er noch in der letzte 3 Jahre normale Arbeitsnehmer war , das ist eigene Erfahrung.
Melde dich beim Arbeitsamt, sie können beraten, besser als manche hier...
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