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das sind leider sehr dürftige angaben, um daraus ne vernünftige antowort zu stricken...
aber grundsätzlich führt "grobe fahrlässigkeit" dazu, daß der (sach-)versicherer keinen versicherungschutz bieten muß. im rahmen der haftpflichtversicherungen spielt die fahrlässigkeit dagegen keine rolle. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
"Fahrlässigkeit" allein führt noch nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Erst wenn der Versicherungenehmer den Scaden durch "grobe Fahrlässigkeit" herbeigeführt hat, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, werden wir von hier aus nicht beurteilen können. Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Nur soviel: Wenn sich der Versicherer auf grobe Fahrlässigkeit berufen will, trägt er die Beweislast dafür. Er muss also substantiiert vortrage, worin hier die grobe Fahrlässigkeit liegen soll.
Ein Kabel nicht richtig verlegt, das ist ein bisschen wenig. Wenn das Kabel allerdings unter grober Miissachtung der geltenden Richtlinien (z.B. DIN-VDE 0100) vom VN falsch verlegt war (wenn der VN also dilettantisch an der Elektroanlage rumgepfuscht hat), und der Versicherer dies beweisen kann - dann hat der Versicherungsnehmer schlechte Karten.
Aber dann dürfte sich auch der Staatsanwalt für diesen Vorgang interessieren - fahrlässige Brandstiftung ist, soweit ich mich erinnere, ein Offizialdelikt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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