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Verfasst am: 10.01.07, 07:11 Titel: Widerruf durch Email in den AGBs ausschließen?
Hallo, darf ein gewerblicher Verkäufer in seinen AGBs bestimmen in welcher Form der Widerruf an ihn zu richten ist.
In diesem Fall hat ein Dienstleister ein Widerruf per Email ausgeschlossen.
Darf er das?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.01.07, 10:40 Titel:
Möglicherweise könnte dies ein abmahnbares Verhalten sein.
Faktisch ist das aber irrelevant, da man den Zugang eines Widerrufes per Email sowieso im Streitfall nicht beweisen kann. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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das andere problem an emails ist, daß man diese nicht unterschreiben kann. und viele unternehmen wollen nunmal eine unterschrift des kunden, damit dessen willenerklärung auch tatsächlich gilt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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