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angenommen x ist in einem festen AV und wird auf längere Zeit arbeitsunfähig, wegen burnout / depressionen, die u a aufgund der Arbeit entstanden
x wird vom Hausarzt krankgechreiben , geht "aber" in eine Tagesklinik zur Behandlung der Krankheit, Dauer auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig. Diagnose ist dem AG nicht bekannt, aufgrund ungewisser Genesungsdauer und Verlauf "häppchenweise" krankschreibung zumindest während der ersten Wochen
Abgesehen von der Frage inweiweit der AG kündigen kann
Wie sieht es aus mit ALG / Krankengeld im Falle einer Kündigung durch den AG ( ob wirksam oder nicht wäre zu erstreiten)
Denn würde der x währedn dieser Krankheit bei noch bestehdner Arbeitsunfähigkeit und / oder wegen der Krankheit gekündigt stünde er dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung, dürfte demnach doch kein Arbeitslosengeld erhalten, oder?
Erhält er statt dessen definitiv Krankengeld von der KK?
Der Arbeitgeber hat zunächst für 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Grund der Krankheit kündigt.
Sofern der Arbeitgeber auf Grund von anderen Gründen kündigt, endet die Entgeltfortzahlung mit Ablauf der Kündigungsfrist (sofern dann die 6 Wochen noch nicht aufgebraucht sind).
Nach der Entgeltforzahlung erhält der Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse, auch dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis geendet hat.
Wenn der Anspruch auf Krankengeld geendet hat (es besteht ein Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen auf Grund einer Erkrankung innerhalb von 3 Jahren) und weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.
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