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Person A ist 23 Jahre bei GKV versichert. Wechselt dann vor einem Jahr in eine andere GKV. Hat seit ca. 3 Jahren neben seiner Ausbildung ein Gewerbe angemeldet.
Nun ist die Ausbildung zuende, möchte sich gerne komplett selbstständig machen und strebt die PKV an.
Inwiefern prüft die GKV seine Selbstständigkeit? Hat die GKV Einsicht in die Einkommensteuerbescheide? Kassenbeiträge wurden nur für die Ausbildung bezahlt.
Gibts da irgendwelche Infos im Netz drüber oder hatte jemand schonmal so einen Fall?
Es soll natürlich vermieden werden, das eine Nachzahlung an die GKV bezahlt müsste.
Wäre für Tipps, Anregungen etc dankbar (Ja, ich weiss, er hätte seine Selbstständigkeit bei der GKV melden müssen)
Zunächst verschiebe ich den Beitrag mal ins Sozialrecht, dort dürften die Fachleute eher aufmerksam werden.
NEON1 hat folgendes geschrieben::
Inwiefern prüft die GKV seine Selbstständigkeit? Hat die GKV Einsicht in die Einkommensteuerbescheide? Kassenbeiträge wurden nur für die Ausbildung bezahlt.
Die GKV prüft grds. beim Wechsel in die PKV die Selbständigkeit nicht (außer für geschäftsführende Gesellschafter, aber das wäre hier wohl nicht der Fall). Mit dem Ende der Beschäftigung fällt die Versicherungspflicht ja ohnehin weg. Möchte man in der GKV bleiben, dann wird vielmehr geprüft, ob das überhaupt möglich ist.
Interessant wäre zu wissen, inwieweit Arbeitszeit und jeweiliges Einkommen der Beschäftigung und des Gewerbes zueinander stehen, evtl. ist A nämlich bereits seit 3 Jahren versicherungsfrei.
Sollte er bereits 3 Jahre versicherungsfrei sein, so bestehen im wesentlichen die Möglichkeiten, die nicht gezahlten Beiträge für diesen Zeitraum nachzuzahlen, oder die in Anspruch genommenen Leistungen zurück zu zahlen (rein rechtlich eher letzteres, da die Antragsfrist von 3 Monaten wohl doch eher verpasst worden ist).
War A versicherungspflichtig über die Beschäftigung, so hätte er Glück gehabt.
Hat die Kasse Zweifel am Status, so kann sie die Einkommensteuerbescheide direkt beim Finanzamt anfordern, die Zustimmung des Betroffenen ist dazu nicht notwendig.
Gescheit wäre es jedenfalls vor 3 Jahren gewesen, Rücksprache mit der Kasse zu halten. Dem steht aber auch jetzt nichts im Wege.
NEON1 hat folgendes geschrieben::
Es soll natürlich vermieden werden, das eine Nachzahlung an die GKV bezahlt müsste.
Eine Nachzahlung an die GKV lässt sich nicht "vermeiden", es sei denn, durch das schuldhafte Verschweigen relevanter Angaben. Damit verlängert A die Verjährungsfrist für die Beiträge auf ...äh, waren´s 30 Jahre ...?
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