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Was kann man tun, wenn eine Versicherung einen Versicherungsschutz ablehnt, weil
(ZITAT : besondere Bedingungen 60 IV Zigg. 1.11) vorlägen. Diese besonderen Bedingungen sind aber im Versicherungsschein NICHT nachzulesen.
Um was für eine Versicherung geht´s denn? Krankenversicherung, Reisegepäck, Kraftfahrt-Haftpflicht, Bootskasko, Bauleistung.... (die Aufzählung könnte noch enige Zeilen weitergehen) ? Wir müssten schon wissen, welcher Art die fragliche Versicherung ist, und welches Bedingungswerk hier gemeint ist, wenn hier eine Antwort erwartet wird. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
.... aber was man als erstes tun kann: ganz einfach den Versicherer anschreiben und eine komplette Zweitschrift des Versicherungsscheines mit allen Allgemeinen und Besonderen Bedingungen anfordern. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Es geht um eine Geschäftshaftplichtversicherung inkl. Vermögenschäden bis 5000.-€.
Diese Versicherung wurde 2004 vom Vorinhaber des Geschäfts übernommen. In diesem Versicherungsschein ist nicht von besonderen Bedingungen erwähnt.
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