Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.12.04, 19:34 Titel: Verjährung eines Versicherungsbeitrages!!
HAllo habe mein Auto bei einer KfZ Versicherung vor 1,5 Jahren abgemeldet nun bekomme ich einen Volstreckungsbrief mit Gerichtsvollzieher und Schufa Drohungen obwohl ich meines Gewissens nach keine keine offenen Rechnungen bei der Versicherung hatte und obwohl ich keien Erinnerung, Mahnung oder des gleichens bekommen habe.Also 1,5 Jahre nichts von denen gehört und nun dieses "Vollstreckungsscgreiben"!!
Meine Frage nun, wann würde einen solche "offene Rechnung" verjähren?
Und dürfen die 1,5 Jahre von sich nicht hören lassen und dann auf einmal sowas schreiben??
Danke im vorraus!!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 08.12.04, 21:53 Titel:
Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre.
Forderungen aus 2002 sind also erst am 31.12.2005 verjährt, aus 2003 am 31.12.2006.
(Im übrigen finde ich es immer wieder interessant, wie vehement sich manche Leute gegen solche Forderungen - die ja anscheinend berechtigt sind - aussprechen. Wenn Sie gegen jemanden eine Forderung hätten, der für 2 Jahre nicht "greifbar" war, würden Sie sich sicherlich bitterlich beschweren, wenn der "verjährt" schreien könnte.) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.