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kann ich kfz-versicherung kündigen

 
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w-ahnungslos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 22:49    Titel: kann ich kfz-versicherung kündigen Antworten mit Zitat

hallo

ich habe eine frage..
ich habe seit einem jahr probleme mit meiner kfz versicherung.die versicherung bucht von meinem konto ab wie es gerade passt.
der höhepunkt zieht sich seit november hin.im november hat mir meine versicherung meinen monatsbeitrag zweimal abgezogen, worauf ich es zurück gebucht habe.im dezember hat sie dann gar nicht abgebucht.worauf ich anfang januar eine mahnung bekommen habe.diesen betrag habe ich gleich am nächsten tag überwiesen.heute schau ich auf meine kontoauszüge und sehe das ich die mahnung und zusätzlich nochmal zei monatsbeiträge bezahlt habe.

ich habe nun die nase voll und wollte daher fragen ob jemand weiß ob ich die versicherung kündigen kann?denn mir entstehen durch diese buchungen kosten bei meiner bank.

kann jemand einen rat geben?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 23:16    Titel: Re: kann ich kfz-versicherung kündigen Antworten mit Zitat

w-ahnungslos hat folgendes geschrieben::
kann jemand einen rat geben?

Einzugsermächtigung widerrufen und auf Rechnung zahlen?
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w-ahnungslos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

hallo
danke für deine antwort.ich habe mit meiner versicherung gesprochen.da ich meinen beitrag monatlich zahle ( kann es nicht anders bezahlen ausser monatlich) , kann ich nur per lastschrift ábbuchen lassen.

ich kann also keinen dauertauftrag/überweisung machen lassen.
(erst möglich ab 3 monate)
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der VN könnte die Versicherung mal darauf hinweisen, dass er dann für alle Folgekosten, die durch deren Fehler entstanden sind
(auch nachträglich) Schadenersatz verlangen wird.
_________________
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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w-ahnungslos
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Anmeldungsdatum: 22.01.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo dookie82

vielen dank für den hinweis.es ärgert mich schon sehr das mir dadurch kosten entstehen.von der rennerei mal abgesehen.
ich hatten ja auch bei der versicherung angerufen.da sagte man mir das keine auffälligkeiten beim zahlungsverkehr nachzuvollziehen sind.

werde meine versicherungsfrau mal darauf aufmerksam machen.
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web-chris
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.

Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Für Antworter bedeutet das:
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

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(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Gruß

Chris
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Der VN könnte die Versicherung mal darauf hinweisen, dass er dann für alle Folgekosten, die durch deren Fehler entstanden sind
(auch nachträglich) Schadenersatz verlangen wird.

Tja, die Rückgabe nicht gerechtfertigter Lastschriften kostet den Kunden ja erstmal nichts.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Der VN könnte die Versicherung mal darauf hinweisen, dass er dann für alle Folgekosten, die durch deren Fehler entstanden sind
(auch nachträglich) Schadenersatz verlangen wird.

Tja, die Rückgabe nicht gerechtfertigter Lastschriften kostet den Kunden ja erstmal nichts.


Die Rückgabe? Du meinst die Rückbuchung, oder?

Dazu:
Zitat:
ich habe nun die nase voll und wollte daher fragen ob jemand weiß ob ich die versicherung kündigen kann?denn mir entstehen durch diese buchungen kosten bei meiner bank.

Zitat:
es ärgert mich schon sehr das mir dadurch kosten entstehen


Grüßle!
_________________
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

kann es denn sein, daß bei der einen oder anderen monatlichen abbuchung kein geld auf dem konto war?
und deshalb im nächsten monat doppelt abgebucht wird/wurde?

das würde dann auch erklären, warum dem kunden kosten entstehen. denn, wenn das konto nicht gedeckt ist, werden die rücklastschriftgebühren natürlich dem kontoinhaber in rechnung gestellt, schließlich hat er es "verschuldet".
und es wäre auch erklärt, warum bei dem versicherer keine "besonderen" auffälligkeiten feststellbar sind...
_________________
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Tja, die Rückgabe nicht gerechtfertigter Lastschriften kostet den Kunden ja erstmal nichts.

Die Rückgabe? Du meinst die Rückbuchung, oder?

Nein, ich meine die Rückgabe!
OK, mancher Kunde rennt zur Bank und sagt "Ich will das zurückbuchen!" oder "Ich will meine Kohle wieder haben!", andere sagen vielleicht auch "Mach die Geld wieder auf das Konto!" und der Banker abstrahiert dann "Aha, der Kunde möchte diese Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgeben".
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

...und der Banker abstrahiert dann "Aha, der Kunde möchte diese Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgeben".

Aha... und die kostet dann nichts? (Bin noch nie in den "Genuss" einer solchen Abwicklung gekommen)
Aber wieso soll das dann laut TE mit Kosten verbunden sein?
Verstehe ich nicht... *grübel*


Zitat:
"Mach die Geld wieder auf das Konto!"
Mr. Green
_________________
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

...und der Banker abstrahiert dann "Aha, der Kunde möchte diese Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgeben".

Aha... und die kostet dann nichts? (Bin noch nie in den "Genuss" einer solchen Abwicklung gekommen)
Aber wieso soll das dann laut TE mit Kosten verbunden sein?
Verstehe ich nicht... *grübel*

Das kostet den Rückgebenden zumindest keine Bankgebühren und wird valutengerecht wieder gutgeschrieben. Vielleicht geht es um die Telefonkosten für den Anruf bei der Hausbank oder den individuellen Ärgerstundensatz von 10,- € pro angefangener Aufregungsminute!?
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w-ahnungslos
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Anmeldungsdatum: 22.01.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

hallo...

der versicherungsnehmer hat immer so viel geld auf dem konto damit die rechnungen bezahlt werden können.dabei plant er aber nicht ein das die versicherung zweimal bzw. dreimal abbucht.dadurchkann es sein das das konto überzogen wobei kosten entstehen.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

w-ahnungslos hat folgendes geschrieben::
der versicherungsnehmer hat immer so viel geld auf dem konto damit die rechnungen bezahlt werden können.dabei plant er aber nicht ein das die versicherung zweimal bzw. dreimal abbucht.dadurchkann es sein das das konto überzogen wobei kosten entstehen.

Das stimmt nicht, denn die Bank gibt die Lastschrift valutengerecht zurück.
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