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Aussage als Zeugin bei Gericht revidieren

 
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kevinandre2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 14:27    Titel: Aussage als Zeugin bei Gericht revidieren Antworten mit Zitat

Hallo! Wie kann man eine Aussage als Zeugin bei einer Tagsatzung (NICHT Hauptverhandlung), die wenige Tage vor Gericht getätigt wurde, revidieren sprich zurückziehen? Wss muss man tun, schreiben, Rechtsanwalt....????? Gründe gäbe es genug zb. Nervosität, nicht mit der Sache vorher beschäftig usw usw.....
Besten Dank
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Fleetmaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, das erscheint mir insgesamt ziemlich fragwürdig. Denn damit würde man doch zugeben, vorher nicht die Wahrheit gesagt zu haben und wenn das in einer Gerichtsverhandlung passiert ist, dann war das eine strafbare Falschaussage. Wie das Verfahren zu einer solchen Rücknahme ist, kann ich allerdings auch nicht sagen.

Fleetmaus
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kevinandre2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Fleetmaus hat folgendes geschrieben::
Hm, das erscheint mir insgesamt ziemlich fragwürdig. Denn damit würde man doch zugeben, vorher nicht die Wahrheit gesagt zu haben und wenn das in einer Gerichtsverhandlung passiert ist, dann war das eine strafbare Falschaussage. Wie das Verfahren zu einer solchen Rücknahme ist, kann ich allerdings auch nicht sagen.

Fleetmaus


So war das nicht gemeint, es fehlten bei der Aussage einige Punkte.
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Fleetmaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber revidieren und zurückziehen klang für mich so. Wenn es sich um einen Zivilprozess handelt würde ich dann in so einem Falle vorschlagen, sich an die Partei zu wenden, die den Zeugen benannt hat und durch diese eine erneute Vernehmung beantragen zu lassen. OB das funktioniert, weiß ich aber nicht.

Fleetmaus
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Tagsatzung (NICHT Hauptverhandlung)

Eindeutig nicht deutsches, sondern österreichisches Recht. Keine Ahnung, wie die Rechtslage in Österreich ist.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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kevinandre2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Fleetmaus hat folgendes geschrieben::
Sorry, aber revidieren und zurückziehen klang für mich so. Wenn es sich um einen Zivilprozess handelt würde ich dann in so einem Falle vorschlagen, sich an die Partei zu wenden, die den Zeugen benannt hat und durch diese eine erneute Vernehmung beantragen zu lassen. OB das funktioniert, weiß ich aber nicht.

Fleetmaus


sich an die Partei zu wenden, die den Zeugen benannt hat ...... das wäre ja klagende Partei !?!?!! durch diese eine erneute Vernehmung beantragen zu lassen.............. sowas gab es nur in Form einer schriftlichen Stellungnahme, diese machter aber Beklagter.
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kevinandre2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Tagsatzung (NICHT Hauptverhandlung)

Eindeutig nicht deutsches, sondern österreichisches Recht. Keine Ahnung, wie die Rechtslage in Österreich ist.

Beste Grüße

Metzing


ZPO und andere Gesetze zu 99 % ident. Merkt man schon wenn man nach selben § googelt.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Böse Mit unserer Zivilprozeßordnung ist noch keiner exekutiert worden... Cool

Beste Grüße

Metzing
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 04:26    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Böse Mit unserer Zivilprozeßordnung ist noch keiner exekutiert worden... Cool

Beste Grüße

Metzing

Lachen Lachen
Vergiß' das eine Prozent nicht! Für den Exekutor reichts vielleicht!


Der war echt gut! Sonst habe ich um diese Zeit nichts zu lachen!
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Karma statt Punkte!
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kevinandre2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Kobayashi Maru"]
Metzing hat folgendes geschrieben::
Böse Mit unserer Zivilprozeßordnung ist noch keiner exekutiert worden... Cool

Beste Grüße

Metzing

Lachen Lachen

Nicht dieses Gericht entscheidet über eine Exekution sondern das ganze Papierzeugs wandert zum Landesgericht und die entscheiden nicht mehr sondern machen nur den Schuldspruch und dann exekution. Nurmehr der Oberste Gerichtshof könnte da eingreifen aber wirds nicht machen weil ja vorher alles klar entschieden worden ist . Winken
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Fama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

Mir persönlich, und vielen anderen Menschen sicher auch, ist das schon oft in verschiedenen Situationen (nicht vor Gericht) passiert, daß ich mich an etwas nicht oder unvollständig erinnert habe, bzw. die Zusammenhänge falsch in Erinnerung hatte. Dann, durch Diskussionen mit Beteiligten, kam ein Geistesblitz oder ich wurde an ein "Schlüsselerlebnis" erinnert und konnte Sachverhalte leicht abgeändert oder vollständiger wiedergeben.
Wie ist das denn bei Gericht? Wirft das automatisch ein schlechtes Bild auf den Zeugen, wenn man sagt, "Ich weiß es nicht genau" oder "Meines Wissens nach..."? Wird vorausgesetzt, daß man sich mit allem intensivst auseinandersetzt bevor man in den Zeugenstand tritt? Schließlich ist es doch so, daß man vielleicht erahnen kann, was gefragt wird, aber immer noch überraschende Fragen auftauchen können zu denen man nicht sofort die passende Antwort parat hat und über die man einen Moment nachdenken muß, oder?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Fama hat folgendes geschrieben::
Wirft das automatisch ein schlechtes Bild auf den Zeugen, wenn man sagt, "Ich weiß es nicht genau" oder "Meines Wissens nach..."?


Nö. Im Gegenteil würde es dem Gericht wohl eher merkwürdig erscheinen, wenn ein Zeuge z.B. nach 9 Monaten noch "ganz sicher" weiß, daß der Kellner einen roten Stein im Ohrring trug.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Fama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 02:41    Titel: Antworten mit Zitat

Aber sollte man von einem Zeugen nicht erwarten, daß er nur Aussagen trifft, deren er sich sicher ist? Wären Aussagen, die mit "Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, daß..." o.ä. Formulierungen beginnen nicht eigentlich wertlos, weil sie mitschwingen lassen, daß der Zeuge eingesteht, daß es auch anders gewesen sein könnte?
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