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Mitglied A im Sonnenstudio hat 3 Monatsbeiträge nicht bezahlt.Hat aber ein kurz attest des Frauenarztes eingeschickt,wo bestätigt wurde in kurzer schriftform das sie schwanger ist und deahlb nicht sonnen darf.Im november (19.11.2003) wurde Mitglied A angemahnt wegen der fehlenden beiträge.Hat dann nach endlos langen telefonaten mit dem callcenter des Sonnenstudios,die kurzbestätigung abgeschickt.Laut aussage einer mitarbeiterin wurden dann die Monatsbeiträge ausgesetzt
Im Januar 2004 wurde Mitglied A wegen der fehlenden Beiträge angemahnt.Mitgleid rief wieder an.Dame teilte mit es hätte sich erledigt da es freigestellt ist.Ok erledigt.
Hahahaa
Da hat das Mitglied A falsch gedacht.... Denn am 12.01 2007 wird ihm ein Mahnbescheid überbracht.Mit der forderung vom 19.11.2003!Zinsen wurden über die jahre natürlich berechnet.
Mietgleid A wundert sich doch sehr....Warum haben die sich nie gemeldet?Warum über 3 jahre später?Hätten die mich nicht erstmal anmahnen bzw, anschreiben sollen?
Miteglied A hat beim zuständigen anwalt nachgefragt.Das sonnenstudio ging in die Insolvenz und er erledigt den ablauf.Daher der Mahnbescheid.
Laut Rechtsanwalt ist nichts notiert zur beitragsfreistellung und ein attest liegt auch nicht vor,daher soll Mitgleid A unverzüglich bezahlen,da er es sonst gerichtlich geltend machen will.Der vorgang ist also nicht mehr nachvollziehbar.Aber auch Mitgleid A hat keinerlei beweise.
Nun soll das Mitglied A über 200 euro zahlen und fragt sich ob das rechtens ist ??????
Verjährt ist der Anspruch nicht, wenn der Mahnbescheidsantrag bis zum 02.01.2007 bei Gericht eingegangen ist.
Der Anspruch wäre allerdings unbegründet, wenn das Sonnenstudio die "Freistellung" akzeptiert hat, was allerdings im Streitfall von A zu beweisen ist. _________________ Bernd Steinbach
Hallo,
die Frage berührt nicht das Vereins-/Gemeinnützigkeitsrecht, da das Sonnenstudio offensichtlich kein Verein und auch sonst keine gemeinnützige Körperschaft ist.
Die Frage gehört daher in ein anderes Forum.
Gern würde ich den Thread in das Verbraucherrechts-Forum schieben, denn da gehört er m.E. hin. Ich weiß jedoch, dass derartige Fragen besonders häufig im Forum für Sportrecht behandelt werden. Deshalb schiebe ich den Thread mal dorthin.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Verjährt ist der Anspruch nicht, wenn der Mahnbescheidsantrag bis zum 02.01.2007 bei Gericht eingegangen ist.
Der Anspruch wäre allerdings unbegründet, wenn das Sonnenstudio die "Freistellung" akzeptiert hat, was allerdings im Streitfall von A zu beweisen ist.
Imho wäre der 2.1. 2 Tage zu spät, da die 3jährige Verjährungsfrist Ende 2006 abgelaufen ist. _________________ mfg
Verjährt ist der Anspruch nicht, wenn der Mahnbescheidsantrag bis zum 02.01.2007 bei Gericht eingegangen ist.
Der Anspruch wäre allerdings unbegründet, wenn das Sonnenstudio die "Freistellung" akzeptiert hat, was allerdings im Streitfall von A zu beweisen ist.
Imho wäre der 2.1. 2 Tage zu spät, da die 3jährige Verjährungsfrist Ende 2006 abgelaufen ist.
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