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PKV:Arzt-Rechnungen u.das Recht der PKV,Rückfragen zu halten

 
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Aktenstaub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 13:46    Titel: PKV:Arzt-Rechnungen u.das Recht der PKV,Rückfragen zu halten Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal an, die Versicherungsnehmerin B. hat umfangreiche private Arzt-Liquidationen erhalten, die sie zur anteiligen Erstattung an ihre private Krankenversicherung weiterleitet.

Hat die PKV die Möglichkeit, ohne B.´s Wissen, den Arzt oder das Abrechnungszentrum bezüglich einer oder mehrerer Rechnungen zu kontaktieren (schrifltich oder fernmündlich)?

Aus dem GKV-Recht ist der PKV-versicherten bekannt, dass dies nicht nur möglich sondern normal ist, aber hier erhält der Versicherte ja auch keine private Rechnung.

Anders ausgedrückt: wendet sich die PKV nicht immer erst an ihren Versicherten zur Klärung möglicher Fragen oder hat sie das Recht, selbst bei Privatrechnungen sich an den Rechnungsersteller zu wenden, ohne dass der Versicherungsnehmer den Arzt von der Schweigepflicht entbunden hat. Oder gibts hier keine Schweigepflicht?!?

Unsere fiktive B. hat zwar nichtszu verbergen, aber sie würde gerne wissen, wie es sich in so einem angenommenen Sachverhält verhält
Winken

Vielen Dank für Eure Mühe!!
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 10:09    Titel: Re: PKV:Arzt-Rechnungen u.das Recht der PKV,Rückfragen zu ha Antworten mit Zitat

Aktenstaub hat folgendes geschrieben::

Aus dem GKV-Recht ist der PKV-versicherten bekannt, dass dies nicht nur möglich sondern normal ist, aber hier erhält der Versicherte ja auch keine private Rechnung.


Und das soll hier Ihrer Meinung nach einen Unterschied rechtfertigen... Frage

Der VN sollte prüfen, ob er nicht vielleicht beim unterschreiben des Vertrages eine allgemeine Einwilligungserklärung unterschrieben hat,
die der VR bei Zweifeln, oder Rückfragen jedem behandelnden Arzt vorlegen kann.

Bei Abschluss der PKV wurde sicherlich ebenfalls eine Gesundheitsprüfung durchgeführt...
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 10:26    Titel: Re: PKV:Arzt-Rechnungen u.das Recht der PKV,Rückfragen zu ha Antworten mit Zitat

Aktenstaub hat folgendes geschrieben::
Anders ausgedrückt: wendet sich die PKV nicht immer erst an ihren Versicherten zur Klärung möglicher Fragen oder hat sie das Recht, selbst bei Privatrechnungen sich an den Rechnungsersteller zu wenden, ohne dass der Versicherungsnehmer den Arzt von der Schweigepflicht entbunden hat. Oder gibts hier keine Schweigepflicht?!?

Höchstwahrscheinlich hat der Versicherte alle ihn behandelnden Ärzte selbst gegenüber seiner PKV von der Schweigepflicht entbunden (siehe Versicherungsantrag/-Vertrag).
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Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Der PKV-Versicherte sollte sich mal die sogenannte "Schlusserklärung" im Antrag genau anschauen. Dabei hat er alle Ärzte, Zahnärzte etc. von der ärztilchen Schweigepflicht, auch über den Tod hinaus, von der Schweigepflicht entbunden.

Einfach mal nach Schlusserklärung PKV-Antrag googlen Winken

Viele Ärzte akzeptieren jedoch nicht diese "Allgemeine Schweigepflichtsentbindung" sondern wenden sich an die Versicherung, um eine fallbezogene Schweigepflichtsentbindung einzuholen. D.h. der Versicherte muss für diesen konkreten Fall den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Üblicherweise geschieht dies durch schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Versicherten.

Sofern der PKV-Versicherte grundsätzlich nicht wünscht, dass die Versicherung sich direkt mit den Ärzten in Verbindung setzt (ist meist der schnellere, unbürokratischere Weg, da die Rechnungen erst nach genauer Prüfung und evtl. Rückfragen erstattet werden können), sollte der VN den Arzt persönlich darauf hinweisen, dass ein Vermerk in die Krankenakte gemacht wird.
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
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Aktenstaub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 19:14    Titel: Re: PKV:Arzt-Rechnungen u.das Recht der PKV,Rückfragen zu ha Antworten mit Zitat

Vielen Dank an Euch! Das Stichwort "Schlusserklärung" gab den entscheidenden Hinweis... - wenn auch bei diesem Versicherungsanbieter unter der Rubrik "äußerst klein Gedrucktes" Winken
Aktenstaub Sehr glücklich


@ Dookie82: War die Frage ernst gemeint? Geschockt
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 19:19    Titel: Re: PKV:Arzt-Rechnungen u.das Recht der PKV,Rückfragen zu ha Antworten mit Zitat

Aktenstaub hat folgendes geschrieben::
wenn auch bei diesem Versicherungsanbieter unter der Rubrik "äußerst klein Gedrucktes" Winken

Jaja, so sind sind sie ... wer sie kennt ... Mr. Green
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