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Sturmschaden am PKW

 
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 13:38    Titel: Sturmschaden am PKW Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Mal folgender Fall angenommen:

Person A fährt während des Sturms am 18.01. mit seinem PKW durch eine Waldstrecke. Ihm fliegt etwas gegen seinen PKW ohne das er es näher erkennen kann. Zuhause schaut er richtig nach und sieht, dass sein linkes vorderes Blinkerglas defekt ist. Er meldet den Schaden nicht der Versicherung, da er eine SB von EUR 150,-- hat und die Kosten für ein neues Blinkerglas darunter liegen.

1 Tag später sieht ein Bekannter bei näherem hinschauen, dass am Kotflügel eine Delle ist. Die Kosten für den Gesamtschaden werden dadurch weit über den EUR 150,-- liegen.

Kann Person A den Schaden jetzt noch melden obwohl einige Tage verstrichen sind?

Schon mal vielen Dank für eure rege Beteiligung.
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Viele Grüße Eifeler
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 14:54    Titel: Re: Sturmschaden am PKW Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Kann Person A den Schaden jetzt noch melden obwohl einige Tage verstrichen sind?



Aber ja. Am Freitag hätte er vermutlich sowieso nicht die Möglichkeit gehabt, den Schaden sotort telefonisch zu melden. Bei den Versicherern waren die Telefonleitungen komplett überlastet (ich weiß, wovon ich rede.... Auf den Arm nehmen )

Der Schaden kann problemlos in den nächsten Tagen gemeldet werden (am liebsten per E-Mail und Foto). Der VN muss halt, wie immer, beweisen oder glaubhaft machen, dass der Schaden vom Sturm kommt. Aber das sollte hier gelingen.
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Grüße, Mogli
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 15:10    Titel: Re: Sturmschaden am PKW Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Eifeler hat folgendes geschrieben::
Kann Person A den Schaden jetzt noch melden obwohl einige Tage verstrichen sind?



Aber ja. Am Freitag hätte er vermutlich sowieso nicht die Möglichkeit gehabt, den Schaden sotort telefonisch zu melden. Bei den Versicherern waren die Telefonleitungen komplett überlastet (ich weiß, wovon ich rede.... Auf den Arm nehmen )

Der Schaden kann problemlos in den nächsten Tagen gemeldet werden (am liebsten per E-Mail und Foto). Der VN muss halt, wie immer, beweisen oder glaubhaft machen, dass der Schaden vom Sturm kommt. Aber das sollte hier gelingen.
Das mit den überlasteten Telefonen kann ich sehr gut verstehen. Die Sachbearbeiter tun mir auch sehr leid, vorallem wenn man an die wohl kommenden Überstunden denkt.

Wie lange hat man wohl noch Zeit den Schaden zu melden? Nach einem Monat kann man einen Schaden ja vermutlich nicht mehr melden, wenn man dann nach der nächsten ordentliche Wäsche des Autos etliche Kratzer auf dem Dach des Autos entdeckt, nachdem man erst nur eine leichte Schramme bemerkt hatte, bei welcher sich eine Meldung nicht gelohnt hätte.

Werden die Kfz-Besitzer, die jetzt einen Schaden durch den Sturm an ihrem Auto melden eigentlich im Schadensfreiheitsrabatt wieder hochgestuft?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 15:24    Titel: Re: Sturmschaden am PKW Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Werden die Kfz-Besitzer, die jetzt einen Schaden durch den Sturm an ihrem Auto melden eigentlich im Schadensfreiheitsrabatt wieder hochgestuft?
Die Teilkasko kennt keinen Schadenfreiheitsrabatt.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 15:28    Titel: Re: Sturmschaden am PKW Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::

Wie lange hat man wohl noch Zeit den Schaden zu melden?

nach den AKB ist der Schden innerhalb einer Woche dem Versicherer schriftlich zu melden. Bei derartigen "Massenereignissen" wie jetzt sollte es auch nach10 oder 14 Tagen noch ok sein. Man kann aber auch problemlos den Schaden seinem Versicherungsvertreter melden; oder per E-Mail, dann kann man auch gleich Fotos dranhängen.

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::

Nach einem Monat kann man einen Schaden ja vermutlich nicht mehr melden, wenn man dann nach der nächsten ordentliche Wäsche des Autos etliche Kratzer auf dem Dach des Autos entdeckt, nachdem man erst nur eine leichte Schramme bemerkt hatte, bei welcher sich eine Meldung nicht gelohnt hätte.


Das könnte theoretisch ein Problem werden. Der Versicherungsnehmer hat nachzuweisen, dass der Schaden vom Sturm kommt. Wenn man gar zu lange wartet, könnte das vielleicht schwieriger werden.

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::

Werden die Kfz-Besitzer, die jetzt einen Schaden durch den Sturm an ihrem Auto melden eigentlich im Schadensfreiheitsrabatt wieder hochgestuft?


nö, Teilkaskoschäden sind rabattneutral. Höchstens wenn´s ein Vollkaskoschaden wäre (wenn der VN also z.B. gegen einen Baum fährt, der schon einige Zeit auf der Straße liegt), dann würde eine Hochstufung in der Vollkasko erfolgen.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sturmschäden belasten eine eventuelle Vollkasko und damit den Schadenfreiheitsrabatt nicht, da Sturmschäden generell in der Teilkasko enthalten sind.
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten. Smilie

Ich wünsche Ihnen noch einen erholsamen Sonntagabend und eine nicht zu stressige Woche.
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woka
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:21    Titel: Re: Sturmschaden am PKW Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
[. Man kann aber auch problemlos den Schaden seinem Versicherungsvertreter melden; oder per E-Mail, dann kann man auch gleich Fotos dranhängen.


Hierbei aber bitte Vorsicht.

Ausrufezeichen Idee
Nicht jeder VV ist berechtigt, Schadenmeldungen rechtsverbindlich entgegenzunehmen. In vielen Fällen behalten sich die Geschäftsstellen dies vor.

Somit könnte ein E--Mail an einen VV von diesem nicht weitergegeben werden, ein Telefonanruf ebenfalls...... und dann ????????????

Hier solte der Rat sein, immer die Geschäftsstelle direkt zu informieren, meistens haben die eine 24-stündige Hotline.

Gruß

WoKa
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wer lesen kann, ist klar im vorteil
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