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Kauf bei Internetauktionshaus [Name geändert]

 
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xpet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 52
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 11:32    Titel: Kauf bei Internetauktionshaus [Name geändert] Antworten mit Zitat

ich beabsichtige den Kauf eines Fernsehers bei Internetauktionshaus [Name geändert] von einem Händler, der mit Vorführ-/Ausstellungsmodellen etc. wirbt.

Stutzig machen mich jedoch die AGB im Bereich von Garantieleistungen

"von unserer Fachwerkstatt überprüft und mit 6 Monate Garantie"

Bei einem möglichen Defekt verweist der Händler auf

"Der Kunde hat im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache den gesetzlichen Regelungen entsprechend grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. "

Hat er damit Recht oder könnte ich lt. Fernabgabegegesetzt den Kaufpreis zurückverlangen; wenn ja, wo finde ich einen Hinweis darauf ?

Besten Dank für die Info

mit freundlichen Grüßen
Xaver


Zuletzt bearbeitet von xpet am 22.01.07, 11:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Garantie muesste der Haendler in keinem Fall geben. Dann gilt die gestzliche Sachmaengelhaftung. Maengel haben mit dem Fernabgabegestz erstmal nichts zu tun.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Für einen Mitbewerber eine interessante Formulierung, für den Verbraucher ändert sich nichts.Bei Verbraucherverträgen sind die die gesetzlichen Bestimmungen zwingendes Recht.


Zitat:
lt. Fernabgabegegesetzt

Agent Provocateur hat folgendes geschrieben::
. Im Übrigen gibt es schon seit Jahren kein FernAbsG mehr, mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde es in das BGB integriert.

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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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xpet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 52
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 12:49    Titel: Danke für den Hinweis Antworten mit Zitat

es geht aber auch nicht darum, nach welchem Gesetz ich ggfls. vom Vertrag zurücktreten kann, sondern ob ich es im Falle eines Mangels kann oder nicht ...

Xaver
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

§ 439 BGB aber bitte ganz lesen.
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xpet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 52
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 18:53    Titel: Danke..Infos haben mir sehr geholfen Antworten mit Zitat

..
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