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recht.de :: Thema anzeigen - Privathaftpflicht zieht 10% bei Gutachtenabrechnung ab?
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Privathaftpflicht zieht 10% bei Gutachtenabrechnung ab?

 
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Der Fremde
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 15:32    Titel: Privathaftpflicht zieht 10% bei Gutachtenabrechnung ab? Antworten mit Zitat

Person A zerkratzt mit seiner Sporttasche Person B sein Auto!

Die Privathaftpflicht von Person A soll den Schaden ersetzen!

Es wird bei einer Vertragswerkstatt ein Kostenvoranschlag eingeholt!

Reparatur: 478,19€ ohne MwST
Kosten für den Kostenvoranschlag: 55,47€ inkl. Mehrwertsteuer!

Nun kam die Abrechnung. Die Kosten für den Kostenvoranschlag wurden komplett übernommen. Aber bei der Schadensumme in Höhe von 478,19€ ohne MwSt wurden einfach 10% einbehalten und nur 430,38€ ausgezahlt!

..... bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag sind 10% in Abzug zu bringen.

Das kann doch nicht rechtens sein?

Gruß

Manuel[url][/url]
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nee ist es auch nicht!

Es muss zwar bei Abrechnung nach KV die MwSt. abgezogen werden, aber ein pauschaler 10% Abzug geht mal garnicht.
Der VR muss diesen Abzug begründen können... Der Schaden ist sicherlich noch vorhanden? Es sollte mit der Reparatur
gewartet werden, bis die Sache vom Tisch ist.
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Der Fremde
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nur wie kann die Person sich wehren?

Ein Brief indem man seinen Unmut über die unberechtigte Kürzung erklärt, zusammen mit einer 14tägigen Zahlungsfrist wird die Versicherung ja nicht dazu bringen das Geld auszubezahlen!


Gruß

Manuel
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sie zur Zahlung auffordern und notfalls einen Anwalt einschalten...

Dieses Vorhaben (Anwalt) ruhig auch dem Versicherer vorher mitteilen...
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Der Fremde
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Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Muß diese Versicherung, genauso wie bei einem KFZ- Haftpflichtschaden, die Anwaltskosten des Geschädigten übernehmen?

Gruß

Manuel
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ist soweit ich weiß bei allen Haftpflichtschäden so..., zumindest ist es in der PHV definitv so.

Wie gesagt, würde die Versicherung aber zuerst darauf hinweisen (Schadensminderungspflicht)
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fremde hat folgendes geschrieben::
Muß diese Versicherung, genauso wie bei einem KFZ- Haftpflichtschaden, die Anwaltskosten des Geschädigten übernehmen?


ja klar, sofern die Haftungsquote unstreitig ist und der Versicherer tatsächlich grundlos einen Teilbetrag einbehalten hat. Der Rechtsanwalt wird dann vielleicht auch draufkommen (wenn der Geschädigte das nicht selbst schon getan hat), dass man auch eine Kostenpauschale von ca. 20 bis 25 Euro fordern kann.

und, nebenbei: soviele ausrufezeichen muss man nicht verwenden. Es geht auch mit weniger. Das fördert den Lesefluss.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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