Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.01.07, 18:57 Titel: Jura-Studium mit Gleichwertigleitsabschluß ?
Herr M. hat "damals" die mittlere Reife gemacht, über gewerbliche Ausbildung und Fachschule sich dann zum Ingenieur §1 Ingenieurgesetz weitergebildet.
Kann er und wenn, wo Jura studieren ?
Die Wege zru Hochschule sind zumindest in der Theorie mittlerweile recht durchlässig. In NRW gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, eine Zugangsprüfung abzulegen. Ich würde mich einfach mal bei der Zulassungsstelle einer Hochschule informieren. _________________ Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.
Die Zugangsprüfung an der Fernuni ist meines Wissens aber unproblematisch. Man belegt einfach bestimmte Module und schreibt die entsprechenden Klausuren. Wenn die bestanden sind, ist man zum Studiengang zugelassen. (Genaueres muß man bei den Rechtswissenschaftlern in Hagen nachlesen.)
Aber: Der LLB berechtigt nicht zum Ablegen des 1. Staatsexamens. Die klassischen juristischen Berufe sind damit nicht zugänglich. Es gibt Gerüchte, denen zufolge der anschließende Master das Ablegen des 1. Staatsexamens ermöglichen könnte.
Die Zugangsprüfung an der Fernuni ist meines Wissens aber unproblematisch. Man belegt einfach bestimmte Module und schreibt die entsprechenden Klausuren. Wenn die bestanden sind, ist man zum Studiengang zugelassen.
Korrekt. Ist eine ausgezeichnete Lösung. Interessierte Fernstudenten ohne Abi können so beweisen und selbst erkunden, ob das Studium für sie geeignet ist. Schaffen sie die Module/Klausuren, dann dürfen sie ohne HZB weiterstudieren.
Zitat:
Es gibt Gerüchte, denen zufolge der anschließende Master das Ablegen des 1. Staatsexamens ermöglichen könnte.
Die Gerüchte sind schon recht laut, darauf wirds wohl in naher Zukunft hinauslaufen. Das kürzlich stattgefundene Gespräch zwischen NRW und (?) soll auch diese Lösung zum Gegenstand gehabt haben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.